Name auf Vorschlagliste falsch
Auf einer unserer Listen wurde der Doppelname vergessen, ist das ein Problem oder kann das korrigiert werden. Muss es überhaupt korrigiert werden, wenn glas klar ist um welche Person es sich in unserer Firma handelt. Kann der WV beschließen dies nicht als Mangel zu betrachten vielen Dank für schnelle Antwort.
Community-Antworten (1)
04.03.2010 um 09:26 Uhr
Wenn der Wahlvorstand hier keinen Mangel erkennt weil deutlich ist wer gemeint ist muss das nicht korrigiert werden
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