W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenführer Gewerkschaftsliste

A
abcdef
Nov 2016 bearbeitet

Eine Gewerkschaftsliste ist von zwei Beauftragten der Gewerkschaft, die zur Vollmacht dazu legitimiert sind, unterzeichnet. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind alle keine Gewerkschaftsmitglieder. Darf ein Beauftragter der Gewerkschaft Listenführer sein, auch wenn er KEIN Mitarbeiter der Firma ist?

1.64505

Community-Antworten (5)

M
monalisa

03.03.2010 um 21:02 Uhr

@abcdef, woher nimmst du die Sicherheit, dass die Kollegen nicht doch Gewerkschaftsmitglieder sind???

P
peters

03.03.2010 um 21:07 Uhr

...und ein Gewerkschaftssekretär ist in der Regel NIE Mitarbeiter der Firma.

N
nicoline

03.03.2010 um 23:55 Uhr

abcdef Die vorgeschlagenen Kandidaten sind alle keine Gewerkschaftsmitglieder. Na und? Wenn die Gewerkschaft beschlossen hat, eine offene Gewerkschaftsliste aufzustellen, ist das auch ok! Ansonsten schließe ich mich MonaLisa an.

*Darf ein Beauftragter der Gewerkschaft Listenführer sein, auch wenn er KEIN Mitarbeiter der Firma ist? * NEIN!

P
peters

04.03.2010 um 00:17 Uhr

*Darf ein Beauftragter der Gewerkschaft Listenführer sein, auch wenn er KEIN Mitarbeiter der Firma ist? *

Wahlordnung §27:

(2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn er nicht von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet ist (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes).

(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertreter. Die Gewerkschaft kann hierfür eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer des Betriebs, die oder der Mitglied der Gewerkschaft ist, benennen.


Also ja, oder ?? Wobei ich es sinnvoller fände, einen Betriebsangehörigen zu benennen. Aber die Frage war ja, ob es zulässig ist.

N
nicoline

06.03.2010 um 22:57 Uhr

peters, Also ja, oder ?? Ja! Hatte die Wählbarkeit im Kopf, als ich verkehrt geantwortet habe!

Ihre Antwort