Erstellt am 03.03.2010 um 20:02 Uhr von MonaLisa
@abcdef,
woher nimmst du die Sicherheit, dass die Kollegen nicht doch Gewerkschaftsmitglieder sind???
Erstellt am 03.03.2010 um 20:07 Uhr von peters
...und ein Gewerkschaftssekretär ist in der Regel NIE Mitarbeiter der Firma.
Erstellt am 03.03.2010 um 22:55 Uhr von nicoline
abcdef
*Die vorgeschlagenen Kandidaten sind alle keine Gewerkschaftsmitglieder.*
Na und? Wenn die Gewerkschaft beschlossen hat, eine offene Gewerkschaftsliste aufzustellen, ist das auch ok! Ansonsten schließe ich mich MonaLisa an.
*Darf ein Beauftragter der Gewerkschaft Listenführer sein, auch wenn er KEIN Mitarbeiter der Firma ist? *
NEIN!
Erstellt am 03.03.2010 um 23:17 Uhr von peters
*Darf ein Beauftragter der Gewerkschaft Listenführer sein, auch wenn er KEIN Mitarbeiter der Firma ist? *
Wahlordnung §27:
(2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn er nicht von zwei
Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet ist (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes).
(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin
oder Listenvertreter. Die Gewerkschaft kann hierfür eine Arbeitnehmerin oder einen
Arbeitnehmer des Betriebs, die oder der Mitglied der Gewerkschaft ist, benennen.
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Also ja, oder ??
Wobei ich es sinnvoller fände, einen Betriebsangehörigen zu benennen.
Aber die Frage war ja, ob es zulässig ist.
Erstellt am 06.03.2010 um 21:57 Uhr von nicoline
peters,
*Also ja, oder ??*
Ja! Hatte die Wählbarkeit im Kopf, als ich verkehrt geantwortet habe!