Ich habe mich für die aktuellen Betriebsratswahlen aufstellen lassen. Jetzt höre ich vom Wahlvorstand, dass jedes Betriebsratsmitglied die Pflicht zur KÖRPERLICHEN Anwesenheit bei Betriebsratsitzungen haben soll. Obwohl wir im Vorfeld geklärt hatten, dass eine Online-Teilnahme (unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht) möglich wäre. Sitz der firma und des Betriebsrats ist Frankfurt, wobei ich in einer Außenstelle in München arbeite. Kann mir jemand helfen? Gibt es hierzu eine eindeutige Handhabung bzw. Rechtsprechung ?