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Teilnahme Online an Betriebsratsitzung möglich?

A
Aquarius
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe mich für die aktuellen Betriebsratswahlen aufstellen lassen. Jetzt höre ich vom Wahlvorstand, dass jedes Betriebsratsmitglied die Pflicht zur KÖRPERLICHEN Anwesenheit bei Betriebsratsitzungen haben soll. Obwohl wir im Vorfeld geklärt hatten, dass eine Online-Teilnahme (unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht) möglich wäre. Sitz der firma und des Betriebsrats ist Frankfurt, wobei ich in einer Außenstelle in München arbeite. Kann mir jemand helfen? Gibt es hierzu eine eindeutige Handhabung bzw. Rechtsprechung ?

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Community-Antworten (7)

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monalisa

03.03.2010 um 12:01 Uhr

@Aquarius, und ob es eine eindeutige Handhabe gibt..... Betriebsratstätigkeit geht vor arbeitsvertraglicher Arbeit und die Anwesenheit bei Sitzungen ist Pflicht auch wenn du jedesmal anreisen müsstest... Online - Teilnahme an Sitzungen kannst du vergessen, ist nicht gesetzeskonform!

P
pirat

03.03.2010 um 12:07 Uhr

@Aquarius, ergänzend zu @MonaLisa, bedenke..... Rechtswirksame Beschlüsse können nur von den im Rahmen einer Betriebsratssitzung anwesenden BRM gefasst werden, so steht es ausdrücklich in § 33 BetrVG... heißt immer noch: persönlich anwesend!

K
Kriegsrat

03.03.2010 um 12:12 Uhr

...und auch die nichtöffentlichkeit kann online nicht garantiert werden

A
Aquarius

03.03.2010 um 13:46 Uhr

Das hieße aber im Umkehrschuluss, das alle Mitarbeiter in bundesweiten Filialen sich nicht aufstellen lassen können aus rein praktischen Gründen. Ich kann unmöglich einmal in der Woche zur betriebsratssitzung nach Frankfurt reisen. Das wären 20 % meiner Arbeitsleistung bloß für die eine wöchentliche Betriebsratssitzung. Wäre nicht einmal wöchentlich ausreichend? Wo genau steht den im Betriebsverfassungsgesetz etwas von körperlicher anwesenheit bei den Sitzungen?

N
niemand

03.03.2010 um 14:39 Uhr

Nein das heißt es nicht. Der Arbeitgeber hat dich frei zu stellen und die Ko0sten zu übernehmen. Aber aus genau diesen Gründen wird der Betriebsrat ja auch für den Betrieb gewählt. Hierzu §4 des BertVG

A
Aquarius

03.03.2010 um 14:48 Uhr

Ok, vielen Dank für die Meinungen und Hinweise. Das heißt aber für mich, dass ich wohl meine Kandidatur zurückziehen werde. Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sehe ich als Arbeitnehmer keine Sinn in einer Kandidatur, da der Aufwand in keiner Relation steht. Warum macht man es im Betriebsverfassungsgesetz Kandidaten in Filialen so schwierig die Rechte wahrzunehmen ? Neben 20 % meiner Arbeitstätigkeit wäre n ca. 6.000 € Reisekosten für meinen Arbeitgeber mit einem Sitz im Betriebsrat verbunden. Welcher Arbeitnehmer kann das schon guten Gewissens seinem Arbeitgeber zumuten. Schade, dass es in solchen wie meinem Fall keine Ausnahmen gibt. Nochmals DANKE für Eure Beiträge.

M
monalisa

03.03.2010 um 14:55 Uhr

@Aquarius, nimm's mir nicht krumm, aber mit dieser Einstellung ist es vielleicht wirklich besser, die Kandidatur zurückzuziehen...

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