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Schreibfehler bei Vorschlagsliste

G
Geronimo
Nov 2016 bearbeitet

Bei der Bekanntgabe der Vorschlagsliste ist bei einem Namen ein Schreibfehler unterlaufen. Muß dieser korrigiert werden und wenn ja, wie?

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Community-Antworten (1)

P
Paddy

03.03.2010 um 15:56 Uhr

Schreibfehler ist ein Heilbarer Mangel der vom Wahlvorstand korrigiert werden kann.

Nicht weiter schlimm.

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