Schreibfehler bei Vorschlagsliste
Bei der Bekanntgabe der Vorschlagsliste ist bei einem Namen ein Schreibfehler unterlaufen. Muß dieser korrigiert werden und wenn ja, wie?
Community-Antworten (1)
03.03.2010 um 15:56 Uhr
Schreibfehler ist ein Heilbarer Mangel der vom Wahlvorstand korrigiert werden kann.
Nicht weiter schlimm.
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