Erstellt am 02.03.2010 um 17:21 Uhr von Rattle
@Katinka
bitte deine kollegen zu dir zu kommen....................oder wollen die nicht?
mfg
Erstellt am 02.03.2010 um 17:45 Uhr von Saxonia
Hallo, Katinka -
schreib dem Listenführer (führt der WV die Liste? Dann Schreiben an ihn), dass Du auf dieser Liste kandidieren willst. Er soll Dir ermöglichen, dass Du Dich da eintragen kannst - ggf. bei Dir zu Hause. Eine Vollmacht reicht nicht. Alternativ musst Du eine eigene Liste aufmachen, da reicht Deine eine Kandidatur zu, und entsprechend genügend Stützungsunterschriften holen.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 02.03.2010 um 18:09 Uhr von Hannelore
@Katinka
Der Bewerber muss mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste, also mit seiner Kandidatur, einverstanden sein. Deshalb ist seine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Zustimmung beizufügen. Eine Unterschrift in der Form einer bloßen Paraphe ist unzureichend und kann zur Anfechtung der BR-Wahl führen (LAG Düsseldorf 20. 5. 05 – 10 TaBV 94/04). Die Zustimmung kann – was in der Praxis oft geschieht – durch entsprechende Unterschrift auf der Vorschlagsliste gegeben werden. Einer gesonderten Erklärung bedarf es nicht (vgl. BAG 12. 6. 60, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG). Die Zustimmung kann aber auch unabhängig von der Vorschlagsliste geschehen; sie muss jedoch zeitgleich mit der Einreichung der Vorschlagsliste dem WV zugehen. Es ist ausreichend, dass der Bewerber seine schriftliche Zustimmungserklärung unmittelbar beim WV einreicht (Fitting, Rn. 10). Fehlt die Zustimmung und wird sie nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 2 WO nachgereicht, ist der Vorschlag auch dann ungültig, wenn die mündliche Zustimmung schon vorlag und die schriftliche Zustimmung außerhalb der Frist nachgeholt wird (BAG 1. 6. 66, AP Nr. 15 zu § 18 BetrVG). Unabhängig von der Unterschrift, mit der die Bereitschaft zur Kandidatur erklärt wird, kann ein Wahlbewerber auch bei den Stützunterschriften mitunterzeichnen (LAG Hamm 5. 1. 79 – 3 TaBV 116/78, das sogar davon ausgeht, die mit der Unterschrift erklärte Bereitschaft zur Kandidatur beinhalte auch die Erklärung, diesen Vorschlag zu unterstützen, so dass die sich auf die Bereitschaft zur Kandidatur beziehende Unterschrift des Bewerbers bei der Ermittlung der Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stützunterschriften mitzuzählen sei). Liegt eine Unterschrift vor, ist aber nicht erkennbar, ob es sich um die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Kandidatur handelt oder um die Stützunterschrift, ist im Zweifel davon auszugehen, dass mit der Unterschrift der Wahlvorschlag gestützt werden soll (Fitting, a. a. O.).
Also, Anruf genügt und den Listenführer bitte dich aufzunehmen und dann dem Listenführer oder auch direkt dem WV eine Zustimmungserklärung zur Kandidatur senden.