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Vorschlagsliste zu wenig Teilnehmer

S
saphir
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns ist die Frage aufgetaucht wie weiter zu verfahren ist, wenn die Vorschlagsliste weniger Teilnehmer enthält, als Betriebsräte zu wählen sind.

Vorab schon mal vielen Dank.

3.01904

Community-Antworten (4)

M
mabin

02.03.2010 um 13:51 Uhr

Hallo, schau dir dies mal an:

BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen...

Grüße

S
Saxonia

02.03.2010 um 14:01 Uhr

Hallo, Saphir -

wenn keine weitere Liste auftaucht, wird in dem Fall ein BR mit entsprechend weniger Mitgliedern gewählt. Ist denn die Frist schon vorbei, oder können noch Kandidaten gesucht werden? Das würde ich als Listenführer versuchen.

Gruß von Saxonia

R
rolfo

02.03.2010 um 14:25 Uhr

Wenn sich bei Abgabeschluss der Bewerberlisten weniger als gefordert Wahlberwerber sind müsst ihr erst mal eine Nachfrist von einer Woche stellen um evtl. doch noch Bewerber zu bekommen. Sind es dann zuwenig wird auf die nächste BR-Größe reduziert, also z.B. von 7 auf 5

S
Saxonia

02.03.2010 um 18:38 Uhr

@ Rolfo: So lese ich den § 9 WO nicht: "Ist nach Ablauf der ... Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht ..." Die Liste mit weniger Bewerbern als BR-Sitzen ist aber nicht deswegen ungültig, weil weniger Kandidaten als möglich draufstehen. Die Vorschrift "... soll mindestens doppelt soviel Bewerber enthalten..." ist keine Muss-Vorschrift!

Gruß von Saxonia

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