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Corona Kontakt-tracker Mitbestimmung?!

D
der-pogo
Apr 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen, bei uns sollen in einem gewissen Unternehmensbereich diese Kontakt-tracker eingeführt werden, die die Kontakte aufzeichnen um bei einem positiv-Fall per Knopfdruck die Kontaktpersonen ausfindig machen zu können. Die Belegschaft ist hierzu geteilter Meinung. Hat hier der BR eine echte Mitbestimmung (zustimmung/ablehnung) oder kann er "nur" in einer freiwilligen BV mitwirken? Vielen Dank

25809

Community-Antworten (9)

C
celestro

22.02.2021 um 12:30 Uhr

Ich würde darauf verweisen, das es die App gibt und mich nicht darauf einlassen, eine separate Struktur aufzubauen. Und sehe hier eine echte Mitbestimmung.

B
BRHamburg

22.02.2021 um 13:20 Uhr

Ich denke auch das man hier von einer echten Mitbestimmung sprechen muss, geht es letztendlich um die Frage der Überwachung von Mitarbeitern. In wie seit ihr gute Gründe haben müsst um diese Maßnahmen abzulehnen dürfte von der Art der Bereiche abhängen.

D
DummerHund

22.02.2021 um 13:55 Uhr

Ich würde hier die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sehen. Auch würde ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden.

R
Relfe

22.02.2021 um 14:04 Uhr

ich würde hier sogar "den Spieß" umdrehen und es grundsätzlich ablehnen aus Gründen der Überwachungsmöglichkeiten und den AG auffordern sehr gute Gründe zu nennnen warum man zustimmen sollte. Kontakte feststellen kann man auch anders, ist allerdings mit mehr Aufwand verbunden, z.B. in Form von Anwesenheitslisten für Bereiche, Räume incl. Uhrzeiten, die dann regelmäßig vernichtet werden.

D
der-pogo

22.02.2021 um 14:12 Uhr

@ celestro Zur App könnte der Arbeitgeber sagen: Wir können nicht vorschreiben, das jeder MA ein Smartphone besitzt, ständig bei sich führt und die App installiert.

@BRHamburg Von Überwachung würde ich hier nicht direkt sprechen. Es wird ja kein Bewegungsprotokoll o.ä. angefertigt, sondern nur aufgezeichnet wer mit wem Kontakt war.

@Dummerhund Das ist es. Zitat aus dem Paragraphen "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen"

@Relfe Die Gründe sind schon nachvollziehbar. Dennoch kann man ja auch die Kollegen verstehen, die sich durch diese Maßnahme "überwacht" fühlen. Heute läuft es halt nach Gedächtnis.

Vielen Dank für eure Antworten.

K
kratzbürste

22.02.2021 um 14:24 Uhr

Und wer mit wem Kontakt hatte, ist in deinen Augen keine Überwachung? Ich sehe die Mitbestimmung nicht nur beim 87.1.6 sondern auch beim 87.1.7 BetrVG.

C
celestro

22.02.2021 um 16:00 Uhr

"@ celestro Zur App könnte der Arbeitgeber sagen: Wir können nicht vorschreiben, das jeder MA ein Smartphone besitzt, ständig bei sich führt und die App installiert."

Na und? Soll er ... zumal niemand gezwungen ist (selbst wenn hohes Risiko da steht) irgendwen zu informieren. Man sollte natürlich ...

E
Erbsenzähler

06.04.2021 um 11:43 Uhr

Die App kann man nicht mit einem Kontakttracker gleichsetzen. Die App warnt im Nachhinein, dass man vor x Stunden einen Kontakt mit einer infizierten Person hatte und der der Kontakttracker sagt aus, dass zwei Personen sich im auslösenden Moment zu nah gekommen ist.

C
celestro

06.04.2021 um 12:21 Uhr

"und der der Kontakttracker sagt aus, dass zwei Personen sich im auslösenden Moment zu nah gekommen ist."

Nicht laut Startpost:

"die die Kontakte aufzeichnen um bei einem positiv-Fall per Knopfdruck die Kontaktpersonen ausfindig machen zu können."

das wäre das Gleiche, was auch die App macht.

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