Stützunterschrift - Krankheit
Hallo, habe zwei Fragen. Darf eine Aushilfe eine Stützunterschrift geben und was ist, wenn eine Kollegin plötzlich krank wird. Muss der WV ihr Briefwahlunterlagen zusenden?
Community-Antworten (2)
26.02.2010 um 12:09 Uhr
@Lufti
wenn die aushilfe länger als drei monate bei euch beschäftigt ist, ja.
die briefwahl muss schriftlich/mündlich beim WV beantragt werden, ausser die person ist dauerkrank.
ansonsten oben links blauer button :-)
mfg
26.02.2010 um 13:42 Uhr
Wenn man sicherheitshalber ein paar Stützunterschriften mehr sammelt, ist man auf der sicheren Seite, falls der Wahlvorstand mal eine streichen sollte.
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