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Stützunterschrift - Krankheit

L
Lufti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe zwei Fragen. Darf eine Aushilfe eine Stützunterschrift geben und was ist, wenn eine Kollegin plötzlich krank wird. Muss der WV ihr Briefwahlunterlagen zusenden?

86402

Community-Antworten (2)

R
Rattle

26.02.2010 um 12:09 Uhr

@Lufti

wenn die aushilfe länger als drei monate bei euch beschäftigt ist, ja.

die briefwahl muss schriftlich/mündlich beim WV beantragt werden, ausser die person ist dauerkrank.

ansonsten oben links blauer button :-)

mfg

P
peters

26.02.2010 um 13:42 Uhr

Wenn man sicherheitshalber ein paar Stützunterschriften mehr sammelt, ist man auf der sicheren Seite, falls der Wahlvorstand mal eine streichen sollte.

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