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Bestellung des Wahlvorstands - Was passiert wenn sich keiner zur Verfügung stellt?

D
Dzonn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen! Was passiert wenn sich keiner als Wahlvorstand zu verfügung stellt. Wie muss der Betriebsrat dann Handeln.

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Community-Antworten (3)

D
DrHouse

25.02.2010 um 13:48 Uhr

Dzonn, der jetzige Betriebsrat kann auch dem Wahlvorstand angehören. Da wird es doch welche geben, die diese Funktion übernehmen wollen.

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iolar

25.02.2010 um 15:46 Uhr

Bei uns besteht der Wahlvorstand komplett aus BR-Mitgliedern.

Wichtig ist, die Funktionen auseinander zu halten, man ist entweder WV oder BR, niemals beides. Wir machen auch getrennte Sitzungen, damit es sich nicht mischt.

P
Petrus

25.02.2010 um 15:47 Uhr

Und wenn selbst die "alten" BR nicht wollen - dann gibt es zukünftig keinen BR mehr.

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