Bestellung des Wahlvorstands - Was passiert wenn sich keiner zur Verfügung stellt?
Hallo alle zusammen! Was passiert wenn sich keiner als Wahlvorstand zu verfügung stellt. Wie muss der Betriebsrat dann Handeln.
Community-Antworten (3)
25.02.2010 um 13:48 Uhr
Dzonn, der jetzige Betriebsrat kann auch dem Wahlvorstand angehören. Da wird es doch welche geben, die diese Funktion übernehmen wollen.
25.02.2010 um 15:46 Uhr
Bei uns besteht der Wahlvorstand komplett aus BR-Mitgliedern.
Wichtig ist, die Funktionen auseinander zu halten, man ist entweder WV oder BR, niemals beides. Wir machen auch getrennte Sitzungen, damit es sich nicht mischt.
25.02.2010 um 15:47 Uhr
Und wenn selbst die "alten" BR nicht wollen - dann gibt es zukünftig keinen BR mehr.
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