W.A.F. LogoSeminare

Wahlvorstand muss neutral sein?

J
Juppi
Nov 2016 bearbeitet

Nabend,

bräuchte mal einen Rat, wir führen eine Listenwahl durch, unser Wahlvorstandsvorsitzende ist auf einer Liste aufgstellt (ist ja auch ok), nur muss er nicht Neutralität bewahren, er verteilt Flyer für seine Liste, also er macht Werbung für die Liste auf der er steht, das darf er doch nicht oder ??? Ist die Wahl jetzt sogar anfechtbar ???

Danke und Gruss

1.35104

Community-Antworten (4)

R
rainerw

24.02.2010 um 22:46 Uhr

Nein, die Wahl ist nicht anfechtbar. Was dieser Kollege macht ist durchaus legitim. Er muß die Sache nur voneinander trennen können.

D
delagundula

24.02.2010 um 22:47 Uhr

N
nicoline

24.02.2010 um 23:52 Uhr

ohhhh gundelchen, immer gerne ;-)))

I
iolar

25.02.2010 um 16:00 Uhr

Der Wahlvorstand hat nur die Aufgabe die Wahl nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu braucht er ein Gesetz, weniger Neutralität. Bestimmt macht auch der alte Betriebsrat Werbung, und der ist auch mehr bekannt, als die anderen Kollegen. Also das Ganze ist wirklich rechtens!

Ihre Antwort