Zum 01.03.2021 wechselt eine Kollegin vom Altenheim zum Krankenhaus innerhalb des selben Arbeitgebers. Aufgrund der geringen Restlaufzeit der aktuellen MAV ist meine Frage, ob ein Nachrücker für das Altenheim nötig ist. Könnte die bisherige Kollegin bis zur Neuwahl im nächsten Jahr ihr Amt weiter ausüben? Vorteil für uns wäre, dass eine erfahrene Kollegin nicht durch einen absoluten Neuling ( Nachrücker) ersetzt würde.