Hallo,
bei uns laufen derzeit die Betriebsratswahlen. Einem Mitarbeiter ist gekündigt worden, trotz-
dem er auf der Liste der Bewerber für den Betriebsrat steht (Zeitpunkt der Kündigung-1Stützunterschrift). Inzwischen hat er die 3 erforderlichen Stützunterschriften. Am Freitag, den 26. Februar schliest die Wählerliste. Somit ist er doch wählbar, aber nur wenn er Kündigungsschutzklage einreicht. Die Wahl findet am 8. März statt.Wann muß er spätestens klagen? Ist das richtig? Und hat er nachwirkenden Kündigungsschutz, auch wenn er nicht als Betriebsrat gewählt wird? Wenn ja, wie lange? Abgesehen davon, ist die Kündigung überhaupt wirksam oder ab wann?

Danke!!! BRUNO