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Kündigung trotz Kandidatur bei Betriebsratswahl

B
Bruno
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns laufen derzeit die Betriebsratswahlen. Einem Mitarbeiter ist gekündigt worden, trotz- dem er auf der Liste der Bewerber für den Betriebsrat steht (Zeitpunkt der Kündigung-1Stützunterschrift). Inzwischen hat er die 3 erforderlichen Stützunterschriften. Am Freitag, den 26. Februar schliest die Wählerliste. Somit ist er doch wählbar, aber nur wenn er Kündigungsschutzklage einreicht. Die Wahl findet am 8. März statt.Wann muß er spätestens klagen? Ist das richtig? Und hat er nachwirkenden Kündigungsschutz, auch wenn er nicht als Betriebsrat gewählt wird? Wenn ja, wie lange? Abgesehen davon, ist die Kündigung überhaupt wirksam oder ab wann?

Danke!!! BRUNO

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Community-Antworten (4)

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JoJoe

23.02.2010 um 13:16 Uhr

Nach § 15 Kündigungsschutzgesetz haben Kandidaten, auch wenn diese nicht als BR gewählt werden, zur Betriebsratswahl ab Aufstellung des Wahlvorschlags und Auszählung des Wahlergebnisses Kündigungschutz von 6 Monaten. Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht gestellt werden!

B
Bruno

23.02.2010 um 15:56 Uhr

Hallo,

hier ist Bruno nochmal ganz kurz!

Heißt das im Klartext, das der Mitarbeiter auf jeden Fall zur Wahl zugelassen ist, egal wann er in den kommenden 3 Wochen die Kündigungsschutzklage einreicht? Die Wahl findet ja am 8. März statt und die 3-Wochenfrist zur Klage würde erst am 15. März enden.Vielleicht noch- mals bitte eine kurze Info.

Danke!!! BRUNO

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peters

26.02.2010 um 14:55 Uhr

Wann soll denn die Kündigung wirksam werden ? Habt ihr denn schon einen Betriebsrat und wenn ja, hat der die Anhörung zur Kündigung bekommen ?

Ob der Kündigungsschutz für ihn als Kandidaten schon gilt, würde ich bezweifeln, da du schreibst, die Vorschlagsliste war zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht abgegeben. Aber das sollte der Kollege mit seinem Anwalt besprechen.

P
Peanuts

26.02.2010 um 21:36 Uhr

"Nach § 15 Kündigungsschutzgesetz haben Kandidaten, auch wenn diese nicht als BR gewählt werden, zur Betriebsratswahl ab Aufstellung des Wahlvorschlags und Auszählung des Wahlergebnisses Kündigungschutz von 6 Monaten. "

Die Minimalvoraussetzung ist, dass dieser Wahlvorschlag zum Zeitpunkt der Kündigung bereits die erforderliche Mindestanzahl Stützunterschriften hatte. Dem ist nicht so ...

"Heißt das im Klartext, das der Mitarbeiter auf jeden Fall zur Wahl zugelassen ist, egal wann er in den kommenden 3 Wochen die Kündigungsschutzklage einreicht? "

Wenn zum 28.2. gekündigt wurde, hat dieser MA im Falle einer Kündigungsschutzklage ausschließlich das passive Wahlrecht. Er darf aber nicht wählen.

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