Erstellt am 23.02.2010 um 14:47 Uhr von Gewährlos
Der Betriebsbegriff ist nicht so einfach und deshalb 'kommt es darauf an'.
Ich weiss es nicht, empfehle aber eine anwaltliche Beratung.
Es hört sich für mich nach einem 'Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen' (BAG Beschluß vom 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -) an.
'...wenn die beteiligten zwei oder mehr Unternehmer die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer sowie ihre materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen Betriebszweck oder mehrere nebeneinander bestehende Betriebszwecke zusammengefaßt, gezielt und geordnet einsetzen und dieser Einsatz von einem einheitlichen, vereinbarten Leitungsapparat gesteuert wird...'
Dann wäre es ein Betrieb(srat). Ohne Gewähr.