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Bildung Gesamtbetriebsrat?

V
VonStern
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen besteht aus 2 GmbH's. Der Geschäftsführer ist der gleiche, die Räumlichkeiten/Büros werden von beiden Firmen genutzt. Beide GmbH's haben einen Betriebsrat. Können die beiden Betriebsräte einen Gesamtbetriebsrat bilden? Danke für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (1)

G
Gewährlos

23.02.2010 um 15:47 Uhr

Der Betriebsbegriff ist nicht so einfach und deshalb 'kommt es darauf an'. Ich weiss es nicht, empfehle aber eine anwaltliche Beratung.

Es hört sich für mich nach einem 'Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen' (BAG Beschluß vom 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -) an. '...wenn die beteiligten zwei oder mehr Unternehmer die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer sowie ihre materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen Betriebszweck oder mehrere nebeneinander bestehende Betriebszwecke zusammengefaßt, gezielt und geordnet einsetzen und dieser Einsatz von einem einheitlichen, vereinbarten Leitungsapparat gesteuert wird...' Dann wäre es ein Betrieb(srat). Ohne Gewähr.

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