Erstellt am 23.02.2010 um 06:48 Uhr von mainpower
Hallo,
ein Blick ins BetrVG und schon ist man schlauer. Ein Zivi hat nur in seiner Einrichtung das Wahlrecht.
BetrVG § 7 ( 1 ) 7
Erstellt am 23.02.2010 um 07:42 Uhr von neskia
Stimmt nicht,
Zivildienstleistende nehmen an keiner Wahl teil, da sie keine Arbeitnehmer im Sinne §5 BetrVG sind (BAG 19.6.01 1 ABR 25/00)
Erstellt am 23.02.2010 um 07:45 Uhr von nicoline
neskia,
AN U ist in Betrieb A beschäftigt und leistet in Betrieb XYZ seinen Zivildienst ab. In Betrieb A darf er wählen!
Erstellt am 23.02.2010 um 07:47 Uhr von neskia
jo, jetzt habe ich die Frage (vielleicht) komplett verstanden.
Erstellt am 23.02.2010 um 10:58 Uhr von katze
so, ich weiß jetzt bescheid, unser ZIVI darf nicht wählen
Danke für eure Antworten