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Ohne Maske keine Arbeit

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Androsch
Feb 2021 bearbeitet

Moin Ich arbeite im Gesundheitswesen da ist Maskenpflicht im ganzen Haus für alle Mitarbeiter . Jetzt haben wir ein Mitarbeiter der keine Maske tragen kann mit Attest vom Arzt Dieser Mitarbeiter kann voraussichtlich bis mindestens zum Jahresende nicht mehr im Betrieb eingesetzt werden . Unserer Geschäftsführer möchte das Arbeitsverhältnis kündigen wäre ja sicherlich möglich. Nun ist der Mitarbeiter aber Nachrücker im BR und hatte seinen letzten Einsatz vor 5 Monaten da durch ist ja nur eine außerordentlich Kündigen möglich. Gibt es die Möglichkeit zu kündigen oder können wir als Betriebsrat mit gutem Gewissen eine Kündigung ablehnen und dieses begründen?

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Community-Antworten (3)

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Mathias8282

10.02.2021 um 13:28 Uhr

Sollte er wegen seinem Attest gekündigt werden, wie lautet der konkrete Kündigungsgrund? Aber um die Frage zu beantworten, ja ihr könnt und solltet aus gutem Gewissen die Kündigung ablehnen, die Begrünung weil er wie du schon schreibst ein Kündigungsschutz hat, für mehr Begründungen fehlt mir der Kündigungsgrund (s.o.). Im Zweifel würde ich hier eine BEM vorschlagen.

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nicoline

10.02.2021 um 15:29 Uhr

Androsch Jetzt haben wir ein Mitarbeiter der keine Maske tragen kann mit Attest vom Arzt So ein Attest bekommen ja in der Regel Menschen, deren Gesundheitszustand sich durch das Tragen einer Maske u.U. verschlimmern würde; z.B. Asthmatikerinnen oder Menschem mit COPD oder anderen Lungenkrankheiten. Unabhängig davon, ob es sich um ein BRM oder eine/n normale/n Arbeitnehmerin handelt gibt der § 102 BetrVG in Absatz 3 5 Punkte, die man für einen Widerspruch unbedingt genau ansehen und nutzen sollte. Die Kündigung kann und soll immer nur der letzte Ausweg sein und eine krankheitsbedingte Kündigung muss ziemlich hohe Hürden überwinden.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

Aber auch bei einem anderen Kündigungsgrund als krankheitsbedingt sollte der BR alle Möglichkeiten nutzen, dieser zu widersprechen. PS: Das ich nicht mißverstanden werde, mir ist schon klar, dass es sich hier um den besonderen KÜSchu nach 103 BetrVG handelt, trotzdem finde ich, dass man all diese Gründe anführen kann.

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Androsch

11.02.2021 um 19:11 Uhr

Der Grund der Kündigung ist : nicht mehr einsetzbar im Betrieb außerdem gab es noch einige Formfehler im Anhörungsbogen für den BR so das es uns heute leicht viel der Kündigung zu wiedersprechen Danke für eure Hilfe

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