Erstellt am 10.02.2021 um 12:28 Uhr von Mathias8282
Sollte er wegen seinem Attest gekündigt werden, wie lautet der konkrete Kündigungsgrund?
Aber um die Frage zu beantworten, ja ihr könnt und solltet aus gutem Gewissen die Kündigung ablehnen, die Begrünung weil er wie du schon schreibst ein Kündigungsschutz hat, für mehr Begründungen fehlt mir der Kündigungsgrund (s.o.). Im Zweifel würde ich hier eine BEM vorschlagen.
Erstellt am 10.02.2021 um 14:29 Uhr von nicoline
Androsch
*Jetzt haben wir ein Mitarbeiter der keine Maske tragen kann mit Attest vom Arzt*
So ein Attest bekommen ja in der Regel Menschen, deren Gesundheitszustand sich durch das Tragen einer Maske u.U. verschlimmern würde; z.B. Asthmatiker*innen oder Menschem mit COPD oder anderen Lungenkrankheiten.
Unabhängig davon, ob es sich um ein BRM oder eine/n normale/n Arbeitnehmer*in handelt gibt der § 102 BetrVG in Absatz 3 5 Punkte, die man für einen Widerspruch unbedingt genau ansehen und nutzen sollte. Die Kündigung kann und soll immer nur der letzte Ausweg sein und eine krankheitsbedingte Kündigung muss ziemlich hohe Hürden überwinden.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html
Aber auch bei einem anderen Kündigungsgrund als krankheitsbedingt sollte der BR alle Möglichkeiten nutzen, dieser zu widersprechen.
PS: Das ich nicht mißverstanden werde, mir ist schon klar, dass es sich hier um den besonderen KÜSchu nach 103 BetrVG handelt, trotzdem finde ich, dass man all diese Gründe anführen kann.
Erstellt am 11.02.2021 um 18:11 Uhr von Androsch
Der Grund der Kündigung ist : nicht mehr einsetzbar im Betrieb außerdem gab es noch einige Formfehler im Anhörungsbogen für den BR so das es uns heute leicht viel der Kündigung zu wiedersprechen
Danke für eure Hilfe