Ohne Maske keine Arbeit
Moin Ich arbeite im Gesundheitswesen da ist Maskenpflicht im ganzen Haus für alle Mitarbeiter . Jetzt haben wir ein Mitarbeiter der keine Maske tragen kann mit Attest vom Arzt Dieser Mitarbeiter kann voraussichtlich bis mindestens zum Jahresende nicht mehr im Betrieb eingesetzt werden . Unserer Geschäftsführer möchte das Arbeitsverhältnis kündigen wäre ja sicherlich möglich. Nun ist der Mitarbeiter aber Nachrücker im BR und hatte seinen letzten Einsatz vor 5 Monaten da durch ist ja nur eine außerordentlich Kündigen möglich. Gibt es die Möglichkeit zu kündigen oder können wir als Betriebsrat mit gutem Gewissen eine Kündigung ablehnen und dieses begründen?
Community-Antworten (3)
10.02.2021 um 13:28 Uhr
Sollte er wegen seinem Attest gekündigt werden, wie lautet der konkrete Kündigungsgrund? Aber um die Frage zu beantworten, ja ihr könnt und solltet aus gutem Gewissen die Kündigung ablehnen, die Begrünung weil er wie du schon schreibst ein Kündigungsschutz hat, für mehr Begründungen fehlt mir der Kündigungsgrund (s.o.). Im Zweifel würde ich hier eine BEM vorschlagen.
10.02.2021 um 15:29 Uhr
Androsch Jetzt haben wir ein Mitarbeiter der keine Maske tragen kann mit Attest vom Arzt So ein Attest bekommen ja in der Regel Menschen, deren Gesundheitszustand sich durch das Tragen einer Maske u.U. verschlimmern würde; z.B. Asthmatikerinnen oder Menschem mit COPD oder anderen Lungenkrankheiten. Unabhängig davon, ob es sich um ein BRM oder eine/n normale/n Arbeitnehmerin handelt gibt der § 102 BetrVG in Absatz 3 5 Punkte, die man für einen Widerspruch unbedingt genau ansehen und nutzen sollte. Die Kündigung kann und soll immer nur der letzte Ausweg sein und eine krankheitsbedingte Kündigung muss ziemlich hohe Hürden überwinden.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html
Aber auch bei einem anderen Kündigungsgrund als krankheitsbedingt sollte der BR alle Möglichkeiten nutzen, dieser zu widersprechen. PS: Das ich nicht mißverstanden werde, mir ist schon klar, dass es sich hier um den besonderen KÜSchu nach 103 BetrVG handelt, trotzdem finde ich, dass man all diese Gründe anführen kann.
11.02.2021 um 19:11 Uhr
Der Grund der Kündigung ist : nicht mehr einsetzbar im Betrieb außerdem gab es noch einige Formfehler im Anhörungsbogen für den BR so das es uns heute leicht viel der Kündigung zu wiedersprechen Danke für eure Hilfe
Verwandte Themen
FFP2 Maske,Arztpraxis,Asthma
ÄlterIch arbeite in einer Arztpraxis am Empfang,bisher hinter Spuckschutz und mit OP Maske.Ab 1.10. ist FFP2 Maskenpflicht für alle Mitarbeiter. Mein BR konnte mir auf die Frage der Gefährdungsbeurteilung
Maskenpflicht Befreiung
ÄlterGuten Tag zusammen. Die Geschäftsleitung hat im März eine allgemeinen Maskenpflicht im Betrieb (Industriebetrieb) eingeführt. Ich bin Mitglied des Betriebsrats (7er Gremium). Die GL hat diese Akti
Maskenpflicht, Chef droht mit Strafe
ÄlterGuten Tag zusammen. Wir sind ein 7er Gremium in einem Industriebetrieb (Metall, Zulieferer für Automobilindustrie). Seit Ende März hat der Chef die Maskenpflicht im ganzen Betrieb verordnet. Der e
FFP 2 Masken und Vorschriften der BGW
ÄlterHallo, ich arbeite in einem Krankenhaus als Krankenschwester. Seit 1 Woche müssn wir anstatt der normalen OP Masken, FFP 2 Masken tragen. Die BGW nach einer Tragedauer von 75 Minuten eine Mindesterhol
Keine Maske getragen , Abmahnung erfolgt
ÄlterHallo zusammen, In unserem Betrieb wurde per email und mündlich die Anweisung gegeben die Maskenpflicht einzuhalten. Die Konsequenz von nicht befolgen der Anweisung wurde allerdings nicht publizier