Erstellt am 21.02.2010 um 16:17 Uhr von erwin
Herzchen
Ja, dass kan das Gesetz, das BetrVG. Denn lt. diesem benennt der BR den WV. Hier ist er vollkommen frei in seiner Entscheidung.
Wünsche sind Themen für Weihnachten, manchmal gehen sie dann in Erfüllung.
PS:
Wenn man sich dafür interessiert in den BR oder WV zu kommen, könnte man sich ja auch einmal in die Gesetze und Wahlordnung hineinsehen. Also einfach nachlesen. Auch auf Webseiten findet man diese. Also für alle heute zugänglich. Aber man MUSS halt lesen.