Erstellt am 21.02.2010 um 14:39 Uhr von delagundula
Hallo Tommi,
ich verstehe den Hintergrund eurer Debatte sehr gut.Aber es ist eine Listenwahl durchzuführen.
Das 1/20 Erfordernis ist zwingend. Mehr wäre jedoch besser.
Erstellt am 21.02.2010 um 14:52 Uhr von DaVinci
@delagundula,
diese Pauschalierung stimmt so aber nicht ;) Je nach Personalstärke bzw. stimmberechtigte, reichen im höchstfalle auch 50 Stützungsunterschriften!
Erstellt am 21.02.2010 um 15:00 Uhr von delagundula
du hast recht... :-)
Habe mich blind an der "3" orientiert. Gut das du da bist ;-)
Erstellt am 21.02.2010 um 15:26 Uhr von DaVinci
Naja, ich dachte, da ich gerade auf Arbeit etwas abhänge, schau mal rein ;)
Erstellt am 21.02.2010 um 17:07 Uhr von nicoline
TommiAB
in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer ==> 2
21 -1000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 1/20 (5%) aber mindestens 3
mehr als 1000 wahlberechtigte Arbeitnehmer ==> 50 mindestens