Ich bin zum Wahlvorstand für unsere nächste Betriebsratswahl gewählt worden. Wir haben innerhalb des Vorstandes eine Debatte, ob es zulässig ist, dass wenn mehrere Listen abgegeben werden, bei dem jeder Bewerber mit dem Zusatz Einzelbewerber gekennzeichnet ist, eine Persönlichkeitswahl und keine Listenwahl stattfindet.
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt ?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob jeweils 3 Stützungsunterschriften pro Person reichen oder die Forderung nach 1/20stel der Beschäftigten erfüllt sein muß.
Danke.

Gruß,
TommiAB