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Personenwahl oder Listenwahl

R
Rainii
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zuammen, ich hätte da auch mal eine Frage:

Der WV hat bei uns die Personenwahl beschlossen. Es müssen 5 Mitglieder gewählt werden.

Ich arbeite sehr eng mit noch 2 Kollegen daran, in den BR zu kommen. Jeder von uns hat jetzt eine Liste mit nur seinem Namen gemacht und den dazugehörenden 5 Stüztunterschriften. Müssen Listen mit nur einem Namen auch Kennwort haben?

Jetzt haben wir gehört, das einige Kollegen sich zu 6. auf eine Liste gesetzt haben und diese mit nur 5 Stützstimmen absegnen. Ist das so möglich??

Ich habe leider auch noch nicht so richtig verstanden, wann aus einer Personenwahl automatisch eine Listenwahl wird. Ist dazu nicht ein neues Wahlausschreiben nötig?

Vorab schonmal ein Dankeschön für eure Antworten und ein großes Lob an diese Seite

LG Rainii

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Community-Antworten (4)

M
monalisa

21.02.2010 um 14:24 Uhr

@Rainii, euer Wahlvorstand kann keine Personenwahl beschliessen! Die Wahl wird automatisch zur Listenwahl, wenn mehr als eine Liste abgegeben wird! Da hat ein Wahlvorstand keinen Einfluss drauf und hat auch nix mit einem neuen Wahlausschreiben zú tun.

Stützunterschriften braucht man pro Liste, nicht pro Kandidat, egal ob einer oder viele drauf stehen.

D
delagundula

21.02.2010 um 14:35 Uhr

Hallo Rainii,

Was meinst du mit Personenwahl ?

  • Liste muss mit Kennwort versehen sein. Wenn nicht wird der 1 Platz als Kennwort versehen.. z.B. Liste Lieschen Müller

  • Liste mit 6 Mann =ok Stützunterschriften Erfordernis 1/20

-wenn eine Liste dann Personenwahl,wenn mehrere Listen = Listenwahl

daher nochmal auf meine Eingangsfrage blicken... ;-)

R
ridgeback

21.02.2010 um 16:00 Uhr

Wird das Normale oder vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt?

D
DerAlteHeini

21.02.2010 um 22:47 Uhr

Rainii Wurde eine Persönlichkeitswahl mit dem Wahlausschreiben "angeordnet", ist diese Betriebsratswahl, bei entsprechendem Antrag beim ArbG, nichtig.

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