Wählerliste - Feststellung des Geschlechts Mann oder Frau?
Was passiert mit der Wählerliste wenn ein Mitarbeiter plötzlich eine Frau sein möchte und so auch in den Betrieb kommt.Zählt er als Frau oder Mann?Ist wichtig für die Berechnung der Frauenqoute.
Community-Antworten (7)
21.02.2010 um 11:55 Uhr
Was steht im Pass für ein Geschlecht? Das zählt.
21.02.2010 um 11:56 Uhr
christianotto, kommt darauf an. Was steht im Perso?
21.02.2010 um 12:01 Uhr
@Hannelore, Schlappohr, ist der Kollege denn verpflichtet, euch seinen Ausweis/Pass vorzulegen?
21.02.2010 um 12:06 Uhr
Meine hängende Schönheit, wenn sich das Geschlecht nicht eindeutig bestellen läßt, schon. Auch sollte es sich anhand der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Wählerliste ergeben. Steht Herr = männlichen Geschlechts ( Habe bewußt nicht Mann geschrieben ;-)) ) Steht Frau = Frau
21.02.2010 um 12:11 Uhr
@cristianotto
nach deiner Frage zu urteilen handelt es sich um ein plötzliches Ereignis.
imho gilt der "ist" stand des AN vor der "plötzlichen Veränderung".
21.02.2010 um 12:15 Uhr
"ist der Kollege denn verpflichtet, euch seinen Ausweis/Pass vorzulegen?"
Das muss diese(r) KollegIn doch gar nicht tun. Allein der plötzliche Wunsch, eine Frau sein zu wollen, ändert gar nichts.
Solange nicht die Vorraussetzungen des § 1, 8 TSG gegeben sind, ändert sich überhaupt nichts.
21.02.2010 um 12:15 Uhr
Das wurde nachträglich gemacht.Auf der Wählerliste ist es noch ein Mann und den Ausweis haben wir noch nicht gesehen.Er möchte sich nächste Woche der Belegschaft vorstellen.Auch wissen wir nicht was dahinter steckt.Wir führen im Moment Prozesse gegen den Arbeitgeber und der möchte eine eigene Liste plazieren.Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schreiner und Partner wer die kennt.
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