Erstellt am 21.02.2010 um 10:55 Uhr von Hannelore
Was steht im Pass für ein Geschlecht? Das zählt.
Erstellt am 21.02.2010 um 10:56 Uhr von ridgeback
christianotto,
kommt darauf an.
Was steht im Perso?
Erstellt am 21.02.2010 um 11:01 Uhr von MonaLisa
@Hannelore, Schlappohr,
ist der Kollege denn verpflichtet, euch seinen Ausweis/Pass vorzulegen?
Erstellt am 21.02.2010 um 11:06 Uhr von ridgeback
Meine hängende Schönheit,
wenn sich das Geschlecht nicht eindeutig bestellen läßt, schon.
Auch sollte es sich anhand der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Wählerliste ergeben.
Steht Herr = männlichen Geschlechts ( Habe bewußt nicht Mann geschrieben ;-)) )
Steht Frau = Frau
Erstellt am 21.02.2010 um 11:11 Uhr von delagundula
@cristianotto
nach deiner Frage zu urteilen handelt es sich um ein plötzliches Ereignis.
imho gilt der "ist" stand des AN vor der "plötzlichen Veränderung".
Erstellt am 21.02.2010 um 11:15 Uhr von peanuts
"ist der Kollege denn verpflichtet, euch seinen Ausweis/Pass vorzulegen?"
Das muss diese(r) KollegIn doch gar nicht tun. Allein der plötzliche Wunsch, eine Frau sein zu wollen, ändert gar nichts.
Solange nicht die Vorraussetzungen des § 1, 8 TSG gegeben sind, ändert sich überhaupt nichts.
Erstellt am 21.02.2010 um 11:15 Uhr von christianotto
Das wurde nachträglich gemacht.Auf der Wählerliste ist es noch ein Mann und den Ausweis haben wir noch nicht gesehen.Er möchte sich nächste Woche der Belegschaft vorstellen.Auch wissen wir nicht was dahinter steckt.Wir führen im Moment Prozesse gegen den Arbeitgeber und der möchte eine eigene Liste plazieren.Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schreiner und Partner wer die kennt.