Betriebsrat = Wahlvorstand???
In unserem Betrieb besteht der Wahlvorstand aus drei Mitgliedern des derzeitigen BR (die sich auch alle für die neue BR-Wahl aufstellen lassen!). Somit hat den Vorsitz des Wahlvorstands der Vorsitzende des jetzigen BR. Ist das rechtens? Darüber hinaus wurde die Belegschaft nicht per Aushang über die Bestellung des Wahlvorstands informiert. Kann man die Wahl wg. dieses Formfehlers anfechten?
Community-Antworten (2)
19.02.2010 um 17:11 Uhr
Plumperquatsch
lese doch einmal den entsprechende §§ im BetrVG und die Wahlordnung. Link oben link "blau"
19.02.2010 um 18:12 Uhr
Ist das rechtens? ja
Darüber hinaus wurde die Belegschaft nicht per Aushang über die Bestellung des Wahlvorstands informiert. Kann man die Wahl wg. dieses Formfehlers anfechten? wohl nicht
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