Muss ein vom GBR bestellter Wirtschaftsausschuss nach den regelmäßigen Betriebsratswahlen komplett neu gegründet werden, auch wenn Mehrheit der GBR-Mitglieder weiter im Amt bleibt?
Oder besteht der Wirtschaftsausschuss unverändert weiter, wenn mindestens ein Mitglied weiterhin BR-Mitglied ist?
Kann eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses dann schon vor der ersten GBR-Sitzung nach den Wahlen stattfinden?