Fortbestand des Wirtschaftsausschusses nach den Betriebsratswahlen
Muss ein vom GBR bestellter Wirtschaftsausschuss nach den regelmäßigen Betriebsratswahlen komplett neu gegründet werden, auch wenn Mehrheit der GBR-Mitglieder weiter im Amt bleibt? Oder besteht der Wirtschaftsausschuss unverändert weiter, wenn mindestens ein Mitglied weiterhin BR-Mitglied ist? Kann eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses dann schon vor der ersten GBR-Sitzung nach den Wahlen stattfinden?
Community-Antworten (1)
30.04.2018 um 22:49 Uhr
Der Wirtschaftsausschuss ist wie der GBR ein Dauergremium. Die Mitglieder können abberufen werden und neu bestellt werden - jederzeit.
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