Hallo zusammen,

besteht eine Pflicht den Briefwählern (explizit Langzeitkranken, Mitarbeitern in Mutterschutz/Elternzeit usw) das Wahlausschreiben zuzusenden zeitgleich zum Aushang des Wahlausschreibens. Das diese im Prinzip Kenntnis erhalten und ggf auch einen Wahlvorschlag einreichen können.