W.A.F. LogoSeminare

Wahlausschreiben an Briefwähler versenden - Pflicht?

D
derICH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

besteht eine Pflicht den Briefwählern (explizit Langzeitkranken, Mitarbeitern in Mutterschutz/Elternzeit usw) das Wahlausschreiben zuzusenden zeitgleich zum Aushang des Wahlausschreibens. Das diese im Prinzip Kenntnis erhalten und ggf auch einen Wahlvorschlag einreichen können.

1.17606

Community-Antworten (6)

T
Tanzbär

17.02.2010 um 13:26 Uhr

nein....................

M
monalisa

17.02.2010 um 13:30 Uhr

@Tanzbär, richtig, müssen muss der Wahlvorstand nicht, ist aber auch nicht schädlich!

T
Tanzbär

17.02.2010 um 13:32 Uhr

Stimmt. Aber es war ja nach der Pflicht gefragt, nicht ob sie das dürften ... ;)

M
monalisa

17.02.2010 um 13:34 Uhr

@Tanzbär, heute ein bischen pingelig oder brennen noch die Tatzen vom Kehraus? ;-))

T
Tanzbär

17.02.2010 um 14:00 Uhr

@MonaLisa Nenee, hier im Osten ist das nicht so dolle mit dem Karneval. Aber ich versuche eben mich an die Richtlinien der WAF zu halten, nämlich präzise und kurz zu antworten. Obwohl mir manchmal schon noch Fragen in den Sinn kommen, die ich aber lieber nichtz hier stelle.

T
Tanzbär

17.02.2010 um 14:01 Uhr

@MonaLisa Nenee, hier im Osten ist das nicht so dolle mit dem Karneval. Aber ich versuche eben mich an die Richtlinien der WAF zu halten, nämlich präzise und kurz zu antworten. Obwohl mir manchmal schon noch Fragen in den Sinn kommen, die ich aber lieber nichtz hier stelle.

Ihre Antwort