Externer Rechtsanspruch
Hallo,bin seid ca Oktober Vorsitzender im BR auf Grund des Rücktrittes von alten BR.Da das aktuelle Gremuim aus nur O.Mitgliedern besteht(wie ich)die nicht viel einblick hatten in alte geschäfte,würden wir uns gerne einen Anwalt nehmen um alles richtig zu machen.Einen versuch haben wir gestartet aber unsere GL hat gebeten erst mit uns zu reden,was angenommen wurde.Trotzdem füllen wir uns nicht für erst genommen und wir brauchen einen Grund mit § zur einholung für Externe Beratung. Würde mich sehr freuen um vorschläge! Mfg BMG
Community-Antworten (3)
02.02.2021 um 08:51 Uhr
also für Anwalt benötigt ihr zuerst mal einen Beschluß eures Gremiums, dann, da ihr ihn, so wie ich das verstehe, als "Sachverstand" haben wollt eine Vereinbarung mit dem AG dazu. Ich denke, euch fehlt es an Grundwissen, dafür solltet ihr Seminare besuchen, was in der jetzigen Situation nicht ganz so einfach ist. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten z.B. online, auch könnte euch eure zuständige Gewerkschaft helfen wenn ihr denn Mitglied seid.
02.02.2021 um 09:16 Uhr
Externe Sachverständige sind § 80 Abs. 3 BetrVG. Ob ihr mit einem Anwalt gut bedient seid, sei dahingestellt. Sucht lieber jemanden, der sich mit der Praxis gut auskennt. Fragt z.B. mal bei der Gewerkschaft nach.
02.02.2021 um 10:17 Uhr
Zitat rtjum: "Ich denke, euch fehlt es an Grundwissen, dafür solltet ihr Seminare besuchen, was in der jetzigen Situation nicht ganz so einfach ist."
Man kann die ganzen Seminare ja als InHouse-Seminare buchen, so erhält ihr alle das Rüstzeug, um mit dem AG vertrauenswürdig zusammenarbeiten zu können.
InHouse-Seminare werden gern angebote,
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