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An alle im Betrieb Beschaeftigten (Einladung zu einer Wahlversammlung) - aber nicht Arbeitgeber sowie leitende Angestellte?

P
Powerohneende
Nov 2016 bearbeitet

hallo an alle,- ja so soll es auch in der Einladung zu einer Wahlversammlung heissen. --an alle im Betrieb beschaeftigten-- Anderswo habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber sowie leitende Angestellte keine Teilnahmeberechtigung haben-- wat nu????-- bereits jetzt vielen Dank fuer eine hilfreiche Antwort!!

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Community-Antworten (3)

D
delagundula

12.02.2010 um 19:03 Uhr

Hallo Powerohneende, um deine Frage richtig beantworten zu können ist es zwingend notwendig mehr Informationen über dieWahlversammlung zu erhalten.

Um was für eine Wahlversammlung handelt es sich ( BR Wahl, Wahl des WV u.ä)

Um aber auch hier richtig zu liegen solltest du die Betriebsgröße angeben.

Alles andere wäre reine Spekulation und der Sache nicht hilfreich.

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 19:48 Uhr

delagundula.............hmm

D
DerAlteHeini

15.02.2010 um 01:12 Uhr

Powerohneende Nicht Teilnahme berechtigt sind der Arbeitgeber und/oder seine Vertreter sowie leitende Angestellte gem. § 5 Abs. 3 BetrVG.

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