Leiharbeitnehmer - wahlberechtigt?
Guten Morgen, wie sieht es aus mit Leiharbeitnehmern? Leiharbeitnehmer bei uns am arbeiten vom 01.10.2009- 23.12.2009. Dann zwischen Weihnachten und Neujahr nicht.( Nur eine Handvoll Stammpersonal war anwesend). Ab dem 4.01.2010 die gleichen Leiharbeitnehmer wieder da. Ende kann lt GF nicht geplant werden. Sind diese Leiharbeitnehmer wahlberechtigt?
Community-Antworten (1)
12.02.2010 um 07:45 Uhr
Hallo, sind Wahlberechtigt siehe BetrVG § 7 (1) 5
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