Bzgl. vereinfachtes, zweistufiges Wahlverfahren (bis jetzt noch kein Betriebsrat):

In der Wahlordnung heißt es daß Wahlvorschläge für den BR bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes gemacht werden können (§14a Abs. 2 BVG).

Wir haben noch keinen Wahlvorstand, die Wahl findet am 15.02. statt. Können Wahlvorschläge für den BR erst auf der Wahlversammlung für den Wahlvorstand gemacht werden oder vorher? Wenn vorher, was sind die Formvorschriften? Wo und wie sind die Vorschläge dann einzureichen?

Danke schonmal!