Erstellt am 09.09.2008 um 15:54 Uhr von Lotte
Velo,
wenn es noch Nachrückerinnen gibt, nicht. Sieh mal in die Kommentierung zu §13 BetrVG, da wird im Däubler z.B. extra erwähnt, dass dies kein Grund für eine Neuwahl ist, sondern dann das vorhandene Geschlecht nachrückt (hört sich blöd an, ich weiß)
Erstellt am 09.09.2008 um 17:00 Uhr von velo
Hallo Lotte,
eben nicht. Dem Nachrücker wurde vor einem halben Jahr fristlos gekündigt.
Erstellt am 09.09.2008 um 18:32 Uhr von Lotte
Velo,
Frage ist einfach: Kann noch jemand nachrücken? Geschlecht ist egal, wenn das Minderheitengeschlecht nicht mehr vertreten ist, rückt halt eine Frau (in Eurem Fall) nach. Aber gibt es noch eine Nachrückerin?
Erstellt am 09.09.2008 um 19:11 Uhr von Velo
Nachrückerinnen sind genug da. Danke für Deine Antworten!!!;-)
LG Velo
Erstellt am 09.09.2008 um 20:16 Uhr von Bergmann
Und wiedermal ein Fall wo das schwache Geschlecht (Männer !!) rausgedrückt werden aus entscheidenden Gremien und Posten !! Bald gibt´s nur noch Toiletten zum sitzen !!
Erstellt am 09.09.2008 um 21:18 Uhr von wölfchen
. . . tja, in manchen Berufen sind halt die Männer die schützenswerte Minderheit :-)
Erstellt am 20.10.2008 um 20:31 Uhr von Inkognito Weissnicht
Lustig wird der Fall ja erst, wenn man bedenkt, dass Minderheiten über die Quote geschützt werden, die Mehrheit aber nicht. Da fängt der Mann beim Wählen doch zu denken an. (Bei uns die Frauen, aber soviel Männer haben wir wahrscheinlich gar nicht, dass wir ein Gremium vollkriegen)
Erstellt am 20.10.2008 um 21:19 Uhr von Immie
@Velo
Da sehe ich aber schwarz fürs EEP.