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Sozialpläner - Kandidatur zur BR Wahl?

Q
Quitte
Nov 2016 bearbeitet

Sozialpläner kandidatur zur BR Wahl?

Hallo, wer kann mir aus Gefälligkeit und aus seiner Erfahrung heraus, zu folgender Fragestellung etwas sagen:

Ich habe einen Sozialplan unterschrieben, mit einem vereibartem Austritts Datum, dass 2 Jahre später liegt. Vereinbart wurde auch, dass ich die zwei Jahre bis zum Ausscheiden ohne erbringung einer Arbeitsleistung zu Hause bleiben darf. Kann ich dennoch im März nächsten Jahres auf einer Liste zum Betriebsrat kandidieren, obwohl ich schon meine betriebsbedingte Kündigung, im Rahmen des Sozialplanes unterschrieben habe? Oder kann mir das als grob Fahrlässige Täuschung der Wähler ausgelegt werden? Vielen Dank für Eure Gefälligkeit Gruß Quitte

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Community-Antworten (4)

E
Erwin

05.02.2010 um 20:29 Uhr

ich sehe hier ein Problem, denn eine Rückkehr in den Betrieb ist ja nicht mehr gegeben/geplant. DAher würde ich diesen Fall mit ATZlern in der Freistellung vergleichen.

Als AG würde ich auf alle Fälle im Falle einer Kandidatur und Wahl so in einer Klage argumentieren, wenn die Freistellung unwiederrufbar vereinbart wurde.

K
Kriegsrat

05.02.2010 um 22:58 Uhr

also jetzt nicht aus erfahrung, sondern nur aus gefälligkeit ;-))

du hast - wahrscheinlich - einen aufhebungsvertrag unterschrieben

der dich - wahrscheinlich- unwideruflich unter bezahlung der üblichen vergütung freistellt

welchen sinn hätte es, selbst wenn geklärt wäre, ob das möglich wäre, daß du dich als BR aufstellen lässt ?

Q
Quitte

08.02.2010 um 20:20 Uhr

Hallo Erwin, die Freistellung ist im Sozialplan zwar vereinbart aber mit einem Zusatz "bei Bedarf kann der Arbeitnehmer zur erbringung einer Arbeitsleistung aufgefordert werden" Ist eine Standardvormulierung. Also immer noch nicht eindeutig ob ja oder eher nein.

Hallo Kriegsrat, ich habe keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben sondern einen Sozialplan. Durch meine Kandidatur könnte ich einige Wählerstimmen undd somit Mandate für unsere Liste holen. Nach der Wahl würde ich mein Mandat nicht annehmen, mein mandat geht an einen Nachrücker, wir hätten aber mehr Mandate geholt als ohne meinem Namen auf der Liste. ich möcht nur wissen ob mein Vorgehen Rechtens ist oder angreifbar!?

L
Lotte

08.02.2010 um 20:35 Uhr

Hallo Quitte, die Kommentierung von Däubler zum BetrVG ist da eigentlich eindeutig: Es geht!

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