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Wie kann ich eingenständigen BR gründen - trotz GBR?

S
Siebenstein
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind mehrere Häuser in Hessen und haben einen Gesamtbetriebsrat. Nun wurde unser Haus neu bezogen und soll nun auch mit einem Betriebsrat besetzt werden. Die anderen beiden Häuser gehören mit dazu und sollen mitwählen. Unsere Frage ist nun: Wie können wir ein eigenständiger Betriebsrat werden ohne Mitwirkung der anderen beiden Häusern? Unser jetziger BR von allen Häusern erzählte uns etwas von einer Neugründung mit KBR usw. Leider fehlt mir da noch die Ahnung. Wer kann mir helfen??

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Community-Antworten (5)

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Erwin

05.02.2010 um 20:30 Uhr

Wie kann ich eingenständigen BR gründen trotz GBR ???

Durch Wahl eines BR, ganz einfach!

Der GBR ist auf Unternehmensebene der BR auf Betriebsebene. Der GBR wird aus Mitgliedern des BR gebidet, diese entsenden in den GBR

S
Siebenstein

05.02.2010 um 20:39 Uhr

Erstmal danke für die Antwort. Vielleicht habe ich mich etwas schwierig ausgedrückt weil ich noch zu wenig Ahnung habe. Uns wurde gesagt auch wenn wir ein oder mehrere Personen in unserem Haus haben die dann gewählt werden, gehören wir immer noch als Gesamtbetriebsrat mit allen 3 Häusern zusammen. Wir wollen aber eigenständig sein. Weiterhin wurde uns gesagt das kleinere Angelegenheiten dann in unserem Haus durch unseren BR geklärt werden könnten, aber wenn es z.B. um Abmahnungen ginge, müsse der gesamte BR eingeholt werden, d.h. auch von den anderen Häusern. Auf die Frage wie wir einständig sein könnten wurde uns mißverständlich gesagt das es kompliziert sei und das da irgendetwas mit einem KBR stattfinden müsste. Wir haben es alle nicht genau verstanden.

N
nicoline

05.02.2010 um 20:55 Uhr

Siebenstein, wenn ich lese, was Du hier für Aussagen zu dem BR Sachverhalt wiedergibst, rate ich Dir dringend, wendet Euch an die Gewerkschaft, die hilft und kann Euch beraten, ob und wie ein eigenständiger BR zu gründen ist. Wenn diese Aussagen auch noch von GBR oder BR Mitgliedern kommen, graust es mich auf das Schlimmste.

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Erwin

05.02.2010 um 21:03 Uhr

Hier geht es um die Frage "Gemeinschaftsbetrieb" und "Gemeinschafts-BR" und/ oder "eigenständige Betriebsteile und damit das Recht einen eigenen BR zu wählen oder ich dem BR des Hauptbetrieb anzuschließen und einen gemeinsamen BR zu wählen . http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/recht/aib_teil1.pdf .

google doch einmal diese Thema, dann findest Du viel. Aber auch die Gewerkschaft an Bord holen,

N
nicoline

05.02.2010 um 21:25 Uhr

erwin, mmmmh, genau, und nicht um das Thema GBR.

und das: Weiterhin wurde uns gesagt das kleinere Angelegenheiten dann in unserem Haus durch unseren BR geklärt werden könnten, aber wenn es z.B. um Abmahnungen ginge, müsse der gesamte BR eingeholt werden, d.h. auch von den anderen Häusern.

und das: Auf die Frage wie wir einständig sein könnten wurde uns mißverständlich gesagt das es kompliziert sei und das da irgendetwas mit einem KBR stattfinden müsste.

läßt mich auf das Schlimmste gruseln. Und wenn man bedenkt, wie vieler Mühe es manchmal bedarf, dieses "eigenständige Betriebsteile " zu definieren würde ich vom googeln abraten, damit nicht noch mehr Verwirrung/Zweifel aufkommen und mich direktestens an die Gewerkschaft wenden!!!!!

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