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Kündigungsschutz für Wahlkandidaten

D
dreiviertel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle,

Für Kollegen die auf der Vorschlagsliste zur BR-Wahl stehen besteht ja meineswissens 6 Monate Kündigungsschutz. Ich habe was von "doppelten" und "einfachen" Kündigungsschutz gelesen. Was bedeutet das eigentlich? Hier aber die Hauptfrage. Unserem Betrieb geht es wegen der Krise immer noch miserabel. Vor kurzem gab es noch einmal betriebsbedingte Kündigungen (das 3. Mal). Nun waren auch Kollegen/innen mit mehr als 50Grad Behinderung betroffen. Diese Kündigungen sind noch nicht ausgesprochen aber das Kündigungsverfahren mit Antrag beim Integrationsamt usw. ist schon im Gange aber noch nicht abgeschlossen. Wenn nun einer dieser Kollegen/innen sich auf der Vorschlagsliste eintraegt, ist er dann sicher geschuetzt?

Danke im Voraus Gruss 3/4

3.59002

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

04.02.2010 um 22:44 Uhr

von Dreiviertel, Dreiviertel, für Wahlbewerber stellt § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG auf den Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags ab. Daher genügt es nicht, dass der Kandidat seine schriftliche Zustimmung zur Kandidatur erteilt, sondern erforderlich ist, dass der Kandidat auf einem gültigen Wahlvorschlag benannt wird, dieser also neben der Zustimmung zur Aufnahme auch die nach dem Gesetz erforderliche Zahl von Unterschriften hat (§ 14 Abs. 4 und 5 BetrVG). Auf die Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand kommt es hingegen nicht an, sodass der Wahlvorschlag bereits dann aufgestellt ist, wenn er von den Vorschlagsberechtigten unterzeichnet ist. Allerdings ist einschränkend zu fordern, dass die Einreichung der Liste sicher geplant und ein Wahlvorstand bereits gebildet ist.

E
Erwin

04.02.2010 um 23:44 Uhr

...weiter der Kündigungsschutz für Wahlbewerber greift nicht für Kündigungen welche vor dem einsetzenden Kündigungsschutz für Wahlbewerber ausgesprochen wurden. Daher tickt hier die Uhr....

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