Kündigungsschutz für Wahlkandidaten
Hallo, habe eine Frage zur Betriebsratswahl. Ein Kollege, der sich als Kandidat aufstellen lassen hat, bekommt kurz vor Ablauf seiner Probezeit eine ordentliche Kündigung. Er war vorher durch Arbeitnehmerüberlassung bereits im Unternehmen, so dass er auch wahlberechtigt war. Kann er sich hier auf den Kündigungsschutz berufen? Wer kann helfen?
Community-Antworten (4)
09.07.2008 um 17:23 Uhr
@Hannes siehe § 8 BetrVG - Wählbarkeit; wählbar ist ein AN, wenn er 6 Monate dem Betrieb angehört, also nicht in der Probezeit (bis 6 Monate); die Zeit als Leih-AN zählt nicht dazu; als Leih-AN durfte er wählen aber nicht gewählt werden; Kollege ist nicht geschützt gem. § 15 Abs. 3 KüSchG
09.07.2008 um 17:29 Uhr
@Hannes, heikle Geschichte. Nach §7 BetrVG darf er als überlassener Mitarbeiter wählen. Das passive Wahlrecht hat er nach §8 BetrVG aber doch nur, wenn er bereits 6 Monate Eurem Betrieb angehörte und nicht nur ausgeliehen wurde. Angerechnet werden lediglich Zeiten, die er in anderen Betrieben des GLEICHEN Konzerns beschäftigt war (also nicht nur überlassen). Sollte er noch in der Probezeit (längstens 6 Monate) sein, kann er doch nicht gleichzeitig wählbar sein! (?) Kann es sein, dass er vielleicht doch weniger als 6 Monate Mitarbeiter und garnicht wählbar ist? Mit kollegialen Grüßen
09.07.2008 um 17:31 Uhr
Oha, uhu war schneller (ich dachte, hier handelt es sich um einen 'Nachtvogel').
09.07.2008 um 17:33 Uhr
@Hannes, oder meinst du Mitglied des Wahlvorstandes?
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