Streitgespräch MAV - BR Unterschiedliche Handhabungen bei Wahl?
Hallo Zusammen, ich habe mal wieder ein Streitgespräch mit meinem Mann geführt. Ich bin BR, er ist MAV. Er erzählte mir, dass die Wahlen Ende Februar sein würden. Was mich veblüfft hat, denn schließlich gilt meiner Meinung nach auch dort das BetrVG. Demnach müßten die Wahlen ja nach dem 1.3. bis 31.5. stattfinden. Die letzten Wahlen vor 4 jahren fanden Ende März statt. Also gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, weshalb der Wahlvorstand die Wahlen auf Februar verlegt. Zumal in 4 Jahren die Wahlen, um eine MAV-lose Zeit zu verhindern noch eher sein müßten. Könnt Ihr mir mehr sagen, denn mein Mann nimmt das Wort des Wahlvorstandes als gegeben hin.
Community-Antworten (7)
16.01.2010 um 14:37 Uhr
Es ist noch nciht der 1. April... ;-)))
16.01.2010 um 14:41 Uhr
DonJohnson,
ich kann Dich ja verstehen, sooo oft denke ich, das kann jetzt nicht wahr sein. Aber glaube mir, das ist jetzt nicht etwa eine SPaßfrage, oder wie rege ich mal wieder eine Diskussion an. Von meiner Seite ist das wirklich eine ernstgemeinte Frage.
16.01.2010 um 15:02 Uhr
AnneKanne Was mich veblüfft hat, denn schließlich gilt meiner Meinung nach auch dort das BetrVG. Nein, das eben gilt dort nicht. Die Mitarbeitervertretungsgesetze (hier gibt es viele unterschiedliche) weichen z.T. erheblich vom BetrVG ab und wichtig zu wissen wäre, unter welche MAV Regelungen der Betrieb Deines Mannes fällt. Dann kannst Du dort nachschauen, ob vielleicht auch die Wahlvorschriften anders sind.
16.01.2010 um 15:06 Uhr
Danke Nicoline, damit kann ich doch etwas anfangen. Ich werde mich mal erkundigen.
16.01.2010 um 15:09 Uhr
AnneKanne gerne;-))
16.01.2010 um 15:12 Uhr
ich bins noch einmal, frau lernt ja nie aus. Also, ich habe nun durch googeln das MVG-EKD gefunden und kann nun alles nachlesen.
16.01.2010 um 15:17 Uhr
AnneKanne aber auch da kann es, je nach Bundesland, noch abweichende Regelungen geben!
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