Hallo zusammen,

unsere GL möchte den inhäusigen Vertrieb räumlich von Einzelbüros auf ein Großraumbüro umstrukturieren!

Es sprechen natürlich Gründe dafür aber auch einige dagegen!

Nun meine Frage, haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 Nr.1?

Danke für eine hilfereiche Unterstützung!

Viele Grüße