Erstellt am 11.01.2021 um 15:50 Uhr von Kratzbürste
Es kommt darauf an. Wenn die Stunde ausserhalb der betrieblichen Arbeitszeit liegt, hätte der BR gehört werden müssen. Und bei der Frage der betrieblichen Bildung auch. Frage also erst einmal den BR, was er darüber weiß.
Erstellt am 11.01.2021 um 16:12 Uhr von UdoWoe
Ich würde mal die zuständige Ausbildungskammer fragen ob die Vorgehensweise des kfm. Leiter korrekt ist. Die weitere Frage ist auch, ob die vereinbarte Arbeitszeit inkl. der Schulzeit überschritten wird. Eine Rolle spielt auch, dass die Azubi über 18 ist.
Ansonsten wie Kratzbürste schon gesagt hat.
Erstellt am 11.01.2021 um 18:28 Uhr von BRHamburg
Was sagt den die Auszubildende dazu?
Erstellt am 12.01.2021 um 07:31 Uhr von Mel.Hoffmann
Die Auszubildende hat sich zunächst dazu bereit erklärt die Vereinbarung dazu zu unterschreiben und später ist sie dann doch zur JAV gegangen und ersuchte Hilfe.
Ein Mitglied vom BR war wohl dabei und stimmte zu.
Also anfangs alles einvernämlich und nun möchte dies die Auszubildende, nach knapp einer Woche, nicht mehr. Die IHK sagt dazu, dass der Arbeitsvertrag geändert werde müsse, wenn sie auf Dauer 5 Überstunden täglich absolvieren soll. Leider gibt es keine Zeitangabe in der Vereinbarung.
Erstellt am 12.01.2021 um 08:34 Uhr von UdoWoe
Also wurde hier eine Arbeitszeitänderung ohne den BR/BA gemacht. Schon mal nicht in Ordnung. Ein Mitglied vom BR kann da zwar dabei gewesen sein, aber ohne Abstimmung im Gremium hat das keine Aussagekraft (außer es wäre ein 1er BR).
Dann wundert mich, dass im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit steht.
Die Frage ist auch, was steht genau in dieser Vereinbarung. Wieviel Stunden pro Woche oder Monat (passt aber dann nicht zum eigentlichen Ausbildungsvertrag) steht darin. Werden diese zusätzlich zur üblichen Ausbildungs- bzw. Arbeitszeit geleistet.
Was bezweckt der kfm. Leiter damit? Lernt er mit ihr zusammen oder muss Sie selbststandig lernen? Wie lange soll das dauern? Bis Ende der Lehrzeit oder bis die Noten besser sind?
Erstellt am 12.01.2021 um 09:01 Uhr von Mel.Hoffmann
Ja ging leider am restlichen BR vorbei.
In der Vereinbarung heißt es, dass sie täglich eine Stunde länger bleibt um selbstständig zu lernen bis die Noten besser sind (Zwischenprüfung mit 4,2 absolviert).
Sehr schade dass das Mädel alleine lernen muss, dazu kommt auch noch dass sie einen weiten Weg nach Hause (öffentliche Verkehrsmittel) hat und dadurch erst zwischen 19/20 Uhr daheim ist, alleine das finde ich unzumutbar.
Erstellt am 12.01.2021 um 10:10 Uhr von Kjarrigan
Die Azubine muss die Stunden leisten, die gem. Ausbildungsvertrag geleistet werden müssen. Alles darüber hinaus kann der AG nicht anordnen, sondern dass kann nur freiwillig geschehen.
Auf der anderen Seite ist bei der Zwischenprüfung und wahrscheinlich weiteren schlechten Noten in der Berufsschule der Abschluss der Ausbildung gefährdet.
Da ist es natürlich schon sinnvoll der Azubine Lösungen anzubieten, um die Ausbildung
erfolgreich abzuschließen. Wie und unter welchen Umständen das geschehen kann sollte der Ausbilder, die Auszubildende und die JAV / BR gemeinsam abstimmen.
Und ja da kann dann imho auch eine Einbringung (teilweise) von Freizeit mit reinspielen (aber nicht nur). Und natürlich sollte sich jemand (z.B. der Ausbilder) mit Ihr zusammensetzen oder externe Angebote (auch online in Corona Zeiten). Alleine lernen bringt doch nicht halb so viel.
Erstellt am 12.01.2021 um 10:46 Uhr von UdoWoe
Hallo Kjarrigan, ich stimme dir eigentlich zu. Nur wurde ja gesagt, dass im Ausbildungsvertrag keine Arbeitszeit festgehalten wurde. Dies ist schon der erste Punkt der mich irritiert. Der zweite ist, dass die Azubine alleine lernen soll. Das bringt, wie du auch schon erwähnt hast, gar nichts. Die weitere Frage ist auch, ist der Kfm. Leiter gleichzeitig der Ausbilder? Dann sollte dieser doch sehr daran interessiert sein, dass seine Azubine gut Noten bringt und mit ihr zusammen üben und lernen. Einbringen von Freizeit zum Lernen sehe ich immer kritisch. Es wäre gut zu wissen ob die Azubine (und jetzt bitte nicht falsche verstehen) für die Ausbildung überhaupt geeignet ist? Sind es Grundwissen was Sie nicht mitbringt oder sind ist es das fachliche Wissen was fehlt?
Gut wäre ein Gespräch zwischen Azubine, Lehrer und Ausbilder. Dort müssen die Karten auf den Tisch. Es bringt niemanden etwas, wenn keine Interesse an der Ausbildung besteht oder soviel Wissen fehlt und dann trotz zusätzlichem Lernen die Prüfung nicht bestanden werden kann.