Erstellt am 01.02.2010 um 17:26 Uhr von nicoline
harribo
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!
Erstellt am 01.02.2010 um 17:29 Uhr von ridgeback
hibüro,
ja, kann man.
Ich frage mich nur, wie ihr eine ordnungsgemäße Wahl durchführen wollt.
Erstellt am 01.02.2010 um 17:31 Uhr von delagundula
hibüro,
Es können auch Mitglieder eines bestehenden Betriebsrats oder Wahlbewerber dem Wahlvorstand angehören, weil allein die Wahlberechtigung für die Mitgliedschaft entscheidend ist.
Erstellt am 02.02.2010 um 08:47 Uhr von VIONÄR
Welch simple Fragen hier noch immer gestellt werden, macht mich traurig! Einfach mal ein klein wenig in ein Buch schauen oder den blauen Button links oben bemühen, dann hat sich vieles erledigt!
Ein wenig mehr Eigeninitiative darf man von einem WV erwarten!