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Störung des Betriebsfriedens durch unterschiedliche Warnwesten

N
nakoki
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich bin br-mitglied in unserer fa. im bereich lager und logistik. wir tragen alle warnwesten und zwar 2verschiedene farben(orange für "normale arbeitnehmer" und gelb für "vorgesetzte"). jetzt gibt es aber probleme mit den "vorgesetzten" sei es weil sie neu in der fa. sind oder andere die länger dabei sind,wie sie mit den "normalen arbeitnehmern" umgehen oder anweisungen erteilen. man muß dazu sagen das wir durch outsourcing durch die haupt fa. von einem neuen dienstleister am 1.nov.2009 übernommen worden sind. meine frage:ist es zulässig verschieden farbige warnwesten zu benutzen und damit den betriebsfrieden zu stören,danke im voraus

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

29.01.2010 um 23:02 Uhr

nakoki, denke nicht. Auf dem Bau werden auch unterschiedliche Farben von Schutzhelmen getragen. Polier, Bauleiter usw.

K
Kriegsrat

29.01.2010 um 23:08 Uhr

wenn ich in deiner frage einen sinn sehen würde, würde ich dir mitteilen, daß das tragen von dienstkleidung mitbestimmungspflichtig ist

(Dient die Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung lediglich zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes - (in deinem fall unterscheidung zwischen vorgesetztenund untergebenen)- ............, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (BAG, Beschluss vom 08.08.1989, Aktenzeichen: 1 ABR 65/88;)

aber meinst du, wenn die vorgesetzten dieselbe warnweste tragen wie die untergebenen, daß sie deswegen anders miteinander umgehen ?

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