Art der Beschäftigung auf der Stützunterschrift zwingend notwendig?
Hallo,
muss unbedingt in der Liste der Stützunterschriften, Art der Beschäftigung im Betrieb stehen?? Was ist wenn das fehlt, ist die Liste des Wahlvorschlages dann mit den Stützunterschriften als Ungültig zu werten??
Community-Antworten (3)
31.01.2010 um 13:01 Uhr
"muss unbedingt in der Liste der Stützunterschriften, Art der Beschäftigung im Betrieb stehen?? " Nein.
"Was ist wenn das fehlt, ist die Liste des Wahlvorschlages dann mit den Stützunterschriften als Ungültig zu werten?? " Nein.
Selbst wenn die Angabe "Art der Beschäftigung" bei den Wahlbewerbern fehlen würde, handelt es sich um einen heilbaren Mangel.
01.02.2010 um 08:17 Uhr
Hallo,
erstmal danke für diese Auskunft.
Heißt denn heilender Mangel, dass ich, wenn ich zugriff auf die Abteilung und Art der Beschäftigung, über ein Zeitsystem habe, dieses auch selber nachtragen kann??
Habe schon alle Stützunterschriften zusammen, fehlt aber in dem Formular die Abteilung und die art der Beschäftigung. Wird die Liste dann nicht zugelassen?
Ferner hat doch unser Wahlvorstand ein Schreiben ausgehängt, dass die Listen einheitlich sein sollen?? Das gibt es doch eigendlich nicht. Wie soll ich jetzt verfahren??
Gruß
01.02.2010 um 08:36 Uhr
william, Du liest nicht aufmerksam.
peanuts schrieb: Selbst wenn die Angabe "Art der Beschäftigung" bei den WAHLBEWERBERN fehlen würde, handelt es sich um einen heilbaren Mangel.
Und zu den Stützunterschriften:
"muss unbedingt in der Liste der Stützunterschriften, Art der Beschäftigung im Betrieb stehen?? " N E I N !!!!!!!
Ferner hat doch unser Wahlvorstand ein Schreiben ausgehängt, dass die Listen einheitlich sein sollen?? Das gibt es doch eigendlich nicht. Wie soll ich jetzt verfahren?? Das kann der WV empfehlen, aber nicht bestimmen. Er darf die Liste auch nicht für ungültig erklären, nur, weil sie ein anderes Aussehen hat. Nirgends in der WO ist das einheitliche Aussehen der Listen vorgeschrieben. Wenn der WV das behauptet, soll er Dir zeigen, wo das steht!
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