Erstellt am 01.01.2021 um 10:00 Uhr von Krambambuli
Trotzdem ein gutes Neues Jahr. Lasst euch nicht einreden, dass euer Arbeitgeber den Betrieb wegen des BR schließt. Er hätte es ohnehin getan, aus welchen Gründen auch immer.
Für die Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, bleibt nur die Kündigungsschutzklahe (auch beachten §113 BetrVG). Der BR sollte Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen und einen Fachanwalt hinzuziehen (wegen des Interessenausgleichs und Sozialplans.
Erstellt am 01.01.2021 um 13:09 Uhr von Dummerhund
Karambambuli hat eigentlich alles dazu gesagt.
Erstellt am 01.01.2021 um 15:15 Uhr von alterMann
Kann sein, das Krambambuli Recht hat, muss aber nicht.
Natürlich gibt es Chefs, die einen BR für Teufelswerk halten.
Aber vielleicht gibt es ja irgendwo in der Gewerkschaft oder meinetwegen auch im Arbeitgeberverband einen Menschen, der den AG und BR an einen Tisch bringt und so etwas wie eine Mediation schafft.
Ich halte jedenfalls einen BR für eine Einrichtung, die einem Betrieb normalerweise gut tut.
Die Mitarbeiter haben einen Ansprechpartner, Regeln für den Betrieb werden verbindlich festgelegt, der Chef erfährt sehr frühzeitig von Problemen in der Belegschaft, der BR weist den AG auf gesetzwidriges Verhalten hin.
All das macht einem Chef nicht nur Spaß. Aber unter dem Strich macht es einen Betrieb auch zukunftsfähiger, jedenfalls wenn beide Seiten einen fairen Umgangston pflegen und sich aufeinander verlassen können.
Erstellt am 01.01.2021 um 17:43 Uhr von jimbob2019
Ich frage mich nur wer den Betriebsrat gewählt hat, wenn doch alles so toll sein soll. Denn ohne die Belegschaft kein Betriebsrat, oder??
Erstellt am 01.01.2021 um 22:40 Uhr von celestro
Dir ist schon klar, das 20 Wählende (oder sogar noch weniger) ausreichen, um einen BR zu wählen?
Erstellt am 02.01.2021 um 00:02 Uhr von Catweazle
Ein Wählender reicht immer.
Erstellt am 04.01.2021 um 11:08 Uhr von Enigmathika
"Aber diese 3 Personen konnten den Hals nicht voll genug kriegen ... sind nun schuld, dass wir unseren Job verlieren"
Sie haben nichts anderes getan als ihre Rechte wahrzunehmen. (siehe BetrVG §1 Abs. 1: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt". Da steht nicht "dürfen" oder "könnte man", sondern "werden gewählt")
Schuld an Eurem Jobverlust ist der Arbeitgeber, der keine Lust hat, sich mit einer Arbeitnehmervertretung auseinanderzusetzen. Ich meine, wer ein paar Monate nach Gründung eines BR den Laden schließt und ins Ausland verlagert, hatte das bereits vorbereitet. Sooo sicher waren Eure Jobs also offenbar nicht.
Was das "den Hals nicht vollkriegen" angeht: Auf welcher Grundlage könnte ein BR denn Druck auf den AG ausüben, noch mehr Lohn zu zahlen, wenn ohnehin schon mehr als branchenüblich gzahlt wird, zumal er bei der konkreten Höhe der Gehälter ohnehin nicht mitbestimmungspflichtig ist?
Liebe Grüße
Enigmathika