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Als JAVer in den BR?

I
ignition
Nov 2016 bearbeitet

bin z. zt. mitglied der jav.

möchte mich aber evtl. zur br-wahl aufstellen lassen. muss ich mein amt dann schon niederlegen, wenn ich mich nur auf die wählerliste schreiben lasse? (auch wenn ich letztendlich nicht gewählt werde) oder erst dann, wenn ich tatsächlich als br gewählt wurde und die wahl annehme?

gruß ignition

5.437012

Community-Antworten (12)

P
Petrus

29.01.2010 um 12:57 Uhr

Die Wählbarkeit zur JAV verlieren nur Mitglieder des BR (§61BetrVG). Von Kandidaten ist dort nicht die Rede.

K
Kölner

29.01.2010 um 13:03 Uhr

...und dann auch nur, wenn sie dauerhaft nachgerückt sind!

K
Kriegsrat

29.01.2010 um 13:05 Uhr

selbst wenn du nur als "ersatzmitglied" aus dieser br-wahl herauskommst, bleibst du bis zum ersten vertretungsfall JAV

K
Kriegsrat

29.01.2010 um 13:10 Uhr

und jetzt, kölner ?

"dauerhaft" nachgerückt oder "vertretungsfall" ?

K
Kölner

29.01.2010 um 13:48 Uhr

@kriegsrat Erst bei einem dauerhaften und nicht mehr nur gelegentlichen Nachrücken erlischt die Mitgliedschaft in der JAV

K
Kriegsrat

29.01.2010 um 14:03 Uhr

kölner

glaube ich nicht

dann wäre der mann ja - wenn auch kurzfristig - jav und br zugleich oder würde das jav-amt ruhen ?

hmmm...........

K
Kölner

29.01.2010 um 15:16 Uhr

@kriegsi Dann les' doch mal...

L
Lotte

29.01.2010 um 15:54 Uhr

kriegsrat, er hat Recht...(RN 15 DKK, 10. Auflage zu § 61)...

N
nicoline

29.01.2010 um 15:59 Uhr

@kriegsi Dann les' doch mal...

Bitteschön:

Rückt ein Mitglied der JAV, das zugleich Ersatzmitglied des BR ist, auf Dauer in den BR nach, so endet die Mitgliedschaft in der JAV automatisch. Dies gilt entgegen der überwiegend vertretenen Meinung dann nicht, wenn es nur vorübergehend für ein zeitweilig verhindertes BR-Mitglied nachrückt. Im Verhältnis zur JAV ist es lediglich zeitweilig verhindert und kann danach wieder in die JAV eintreten (Richardi-Annuß, Rn. 11; Rudolph, AuA 92, 105; ders., AiB 98, 490; a. A. BAG 21. 8. 79, AP Nr. 6 zu § 78 a BetrVG 1972; Fitting, Rn. 14; GL, Rn. 8; GK-Oetker, Rn. 36; HSWGN, Rn. 8). Um auch bei einem vorübergehenden Nachrücken des Ersatzmitglieds in den BR der Beendigung der Mitgliedschaft in der JAV vorzubeugen und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, kann das Mitglied der JAV ein zeitweiliges Nachrücken in den BR ablehnen (Fitting, Rn. 14).

I
ignition

29.01.2010 um 16:04 Uhr

na das hört sich doch gut an...

schangedön.

schönes wochenende!

P
Petrus

29.01.2010 um 16:20 Uhr

@nicoline: Man beachte aber das "a. A. BAG" in Deinem Zitat, weshalb Herr Fitting empfiehlt, "ein zeitweiliges Nachrücken in den BR ab(zu)lehnen"

N
nicoline

29.01.2010 um 16:26 Uhr

@Petrus ich muss das nicht beachten, höchstens ignition ;-))))

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