Als JAVer in den BR?
bin z. zt. mitglied der jav.
möchte mich aber evtl. zur br-wahl aufstellen lassen. muss ich mein amt dann schon niederlegen, wenn ich mich nur auf die wählerliste schreiben lasse? (auch wenn ich letztendlich nicht gewählt werde) oder erst dann, wenn ich tatsächlich als br gewählt wurde und die wahl annehme?
gruß ignition
Community-Antworten (12)
29.01.2010 um 12:57 Uhr
Die Wählbarkeit zur JAV verlieren nur Mitglieder des BR (§61BetrVG). Von Kandidaten ist dort nicht die Rede.
29.01.2010 um 13:03 Uhr
...und dann auch nur, wenn sie dauerhaft nachgerückt sind!
29.01.2010 um 13:05 Uhr
selbst wenn du nur als "ersatzmitglied" aus dieser br-wahl herauskommst, bleibst du bis zum ersten vertretungsfall JAV
29.01.2010 um 13:10 Uhr
und jetzt, kölner ?
"dauerhaft" nachgerückt oder "vertretungsfall" ?
29.01.2010 um 13:48 Uhr
@kriegsrat Erst bei einem dauerhaften und nicht mehr nur gelegentlichen Nachrücken erlischt die Mitgliedschaft in der JAV
29.01.2010 um 14:03 Uhr
kölner
glaube ich nicht
dann wäre der mann ja - wenn auch kurzfristig - jav und br zugleich oder würde das jav-amt ruhen ?
hmmm...........
29.01.2010 um 15:16 Uhr
@kriegsi Dann les' doch mal...
29.01.2010 um 15:54 Uhr
kriegsrat, er hat Recht...(RN 15 DKK, 10. Auflage zu § 61)...
29.01.2010 um 15:59 Uhr
@kriegsi Dann les' doch mal...
Bitteschön:
Rückt ein Mitglied der JAV, das zugleich Ersatzmitglied des BR ist, auf Dauer in den BR nach, so endet die Mitgliedschaft in der JAV automatisch. Dies gilt entgegen der überwiegend vertretenen Meinung dann nicht, wenn es nur vorübergehend für ein zeitweilig verhindertes BR-Mitglied nachrückt. Im Verhältnis zur JAV ist es lediglich zeitweilig verhindert und kann danach wieder in die JAV eintreten (Richardi-Annuß, Rn. 11; Rudolph, AuA 92, 105; ders., AiB 98, 490; a. A. BAG 21. 8. 79, AP Nr. 6 zu § 78 a BetrVG 1972; Fitting, Rn. 14; GL, Rn. 8; GK-Oetker, Rn. 36; HSWGN, Rn. 8). Um auch bei einem vorübergehenden Nachrücken des Ersatzmitglieds in den BR der Beendigung der Mitgliedschaft in der JAV vorzubeugen und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, kann das Mitglied der JAV ein zeitweiliges Nachrücken in den BR ablehnen (Fitting, Rn. 14).
29.01.2010 um 16:04 Uhr
na das hört sich doch gut an...
schangedön.
schönes wochenende!
29.01.2010 um 16:20 Uhr
@nicoline: Man beachte aber das "a. A. BAG" in Deinem Zitat, weshalb Herr Fitting empfiehlt, "ein zeitweiliges Nachrücken in den BR ab(zu)lehnen"
29.01.2010 um 16:26 Uhr
@Petrus ich muss das nicht beachten, höchstens ignition ;-))))
Verwandte Themen
unbefristete JAV Übernahme
ÄlterHallo alle miteinander! Ich habe wieder mal eine Frage an alle. Unsere JAV Mitglieder haben ihre Ausbildung zum 31.08.2007 beendet.Im Mai wurde vom AG allen 25 Auszubildenden mitgeteilt, das eine
JAVer neu im BR und dann weiter in der JAV - ist das zulässig?
ÄlterHallo bin neu hier und komme gleich mit einer geballten Frage. Ein JAVer steht auf einer Vorschlagsliste relativ weit oben. Kann er bei Wahl in den BR auf gleichzeitig in der JAV bleiben ? Muss/ ka
JAV - Einstellung neuer Azubis
ÄlterWo steht (§§), ob und wenn ja welche Unterlagen ich als JAVer bekommen darf/muss, wenn neue Azubis eingestellt werden? Also, hab ich das Recht die Bewerbungsunterlagen zu bekommen (bzw. wo steht
Azubi verpennt ständig - Was sollen wir (JAV) denn noch machen?
ÄlterHaben einen Azubi, der ständig verpennt, krank ist, null Motivation zeigt. Ich (JAV), kenne ihn persönlich, kann ihn aber nicht so gut leiden (das weiß er nicht). Deswegen hab ich einen BR darauf an
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be