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Nachträgliche Stimmabgabe im Wahlausschreiben

M
Meike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir müssen demnächst einen neuen BR wählen. Wir werden im vereinfachten Wahlverfahren wählen ( nachträgliche schriftliche Stimmabgabe. Unsere Grobplanung ist, dass wir am 29.04. wählen wollen. Dann wäre es ja sinnvoll, die Frist für die nachträgliche Schriftliche Stimmabgabe auf den 03.05. zu setzen. Stimmauszählung könnte dann auch am 03.05. erfolgen. Kann das gleich im Wahlausschreiben mit angegeben werden oder muß man das als Nachtrag zum Wahlausschreiben machen.

Gruß

meike

4.42101

Community-Antworten (1)

K
Kölner

29.01.2010 um 11:41 Uhr

@meike Das geht! Aber bitte direkt im Wahlausschreiben bekannt geben.

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