Hauptamtlicher Betriebsrat - ab welcher Betriebsgröße?
ab welcher Betriebsgröße (GmbH) gibt es einen Anspruch auf einen hauptamtlichen Betriebsrat, der von allen sonstigen Arbeiten freigestellt ist ?
Community-Antworten (3)
27.01.2010 um 16:43 Uhr
Hallo Ab 200 MA gibt es einen Freigestellten. Weiteres gibts im BetrVG § 38
28.01.2010 um 15:45 Uhr
Falsch erst ab 201 MA gibt es inen Freigestellten
29.01.2010 um 09:23 Uhr
misterx Guckst du BetrVG §38. Da steht unmissverständlich von 200 bis 500 MA einen Freigestellten!
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