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Hauptamtlicher Betriebsrat - ab welcher Betriebsgröße?

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NorbertNigbur
Jan 2018 bearbeitet

ab welcher Betriebsgröße (GmbH) gibt es einen Anspruch auf einen hauptamtlichen Betriebsrat, der von allen sonstigen Arbeiten freigestellt ist ?

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Community-Antworten (3)

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Fuxxx

27.01.2010 um 16:43 Uhr

Hallo Ab 200 MA gibt es einen Freigestellten. Weiteres gibts im BetrVG § 38

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misterx

28.01.2010 um 15:45 Uhr

Falsch erst ab 201 MA gibt es inen Freigestellten

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Fuxxx

29.01.2010 um 09:23 Uhr

misterx Guckst du BetrVG §38. Da steht unmissverständlich von 200 bis 500 MA einen Freigestellten!

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