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Parkplatz Verweigerung

A
Andree
Dez 2020 bearbeitet

Guten Tag zusammen, mein Chef hat mir angekündigt ,dass ich ab nächste Monat nur gegen Gebühren den Stellplatz benutzen darf! alle andere Mitarbeite sind davon nicht betroffen! Die Firma hat zurzeit 10 Mietstellplätze ( angemietet vom Eigentümer )für alle Mitarbeiter und wir sind nur 7 Mietarbeiter. Ich würde gerne wissen, ob er darf ? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Grüße Andree Ergänzung: Die anderen Mitarbeiter nicht betroffen!!

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Community-Antworten (5)

E
enigmathika

15.12.2020 um 11:30 Uhr

Der Arbeitgeber darf eine Gebühr für die Parkplätze verlangen, die er den Mitarbeitern zur Verfügung stellt.

Gruß Enigmathika

B
BRHamburg

15.12.2020 um 11:30 Uhr

Sind die anderen Mitarbeiter nicht betroffen, weil sie kein Stellplatz brauchen? Oder woher hast du die Information?

M
Moreno

15.12.2020 um 11:33 Uhr

Begriff des Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Arbeitnehmer im Betrieb (Gleichbehandlungsgrundsatz) ist ein primäres Ordnungsprinzip des deutschen Arbeitsrechts.

Es ist unzulässig, Arbeitnehmer willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen heraus gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage zu benachteiligen.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zum Teil gesetzlich geregelt, z.B. 612a BGB, § 75 Abs. 1 BetrVG. Quelle: WAF

K
Kjarrigan

15.12.2020 um 11:33 Uhr

Wie begründet der AG denn, dass du für den Parkplatz bezahlen sollst und alle MA nicht. Was sagt der BR dazu? Bist du im BR?

E
enigmathika

15.12.2020 um 14:52 Uhr

@Kjarrigan bei sieben Mitarbeitern halte ich es zwar nicht für unmöglich, aber doch sehr unwahrscheinlich, dass hier ein BR gewählt wurde.

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