Wahlauschreiben Ausssendienstmitarbeiter - muss zugesendet werden?
Hallo, zusammen
muss das wahlausschreiben denn aussendienstmitarbeitern, den dauerkranken und denen die sich in elternzeit befinden das wahlausschreiben zugesendet werden?
hintergrund ist, wie sollen sie sonst erfahren wann die wahl ist und sie wollen sich eventuell zur wahl aufstellen lassen.
in der WO habe dazu nichts gefunden, danke für eine antwort.
mfg
Community-Antworten (1)
26.01.2010 um 08:22 Uhr
Hallo, das Wahlausschreiben muss keinem Mitarbeiter zugesand werden. Es muss nur bekannt gemacht werden wo man das Wahlausschreiben einsehen kann.
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