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Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge / Abkürzung möglich?

H
helen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur bevorstehenden BR-Wahl (vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren). Unser z.Zt. amtierender BR ist bis zum 25.04.2010 im Amt. Eine Neuwahl haben wir für Ende März vorgesehen, u.a. wegen der Osterferien. Gemäß § 14 müssen die Wahlvorschläge bis spätestens eine Woche vor der BR-Wahl eingereicht werden. Jetzt haben wir das Problem, dass ca. 1/4 der Belgschaft ab Anfang März für ca. 8 Wochen dienstlich in Russland ist und somit per Briefwahl wählen wird. Jetzt befürchten wir, dass die Briefwahl-Unterlagen nicht rechtzeitig in Russland bzw. wieder im Betrieb eintreffen, um noch an der Wahl teilnehmen zu können. Gibt es die Möglichkeit, die Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge abzukürzen? Oder ist es zulässig, die Stimmzettel per E-Mail zu verschicken und die restlichen benötigten Briefwahl-Unterlagen (Stimmzettel-Umschlag, persönliche Erklärung, Rückumschlag usw.) vorab schon auszuhändigen?

4.92601

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

22.01.2010 um 14:19 Uhr

helen, die WO ist einzuhalten. Für Briefwahl kann eine Nachfrist gesetzt werden.

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