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Zeitvertrag-Verlängerung - Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

K
Kettenacker
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat bei einer Verlängerung des zeitlich befristeten Arbeitsvertrages ein Mitspracherecht? Ist hierzu die ZUstimmung des Betriebsrates erforderlich? Die Tätigkeit und die Entlohnung bleibt dieselbe.

4.07505

Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

21.01.2010 um 18:57 Uhr

Ja - §99 BetrVG

K
Krautmitwurst

21.01.2010 um 19:03 Uhr

@ DJ

ich bin mir nicht so ganz sicher...

@Kettenacker

Ändert sich den das Tätigkeitsmerkmal bzw. Entgeltschema ?

Grüßle Krautmitwurst

D
DonJohnson

21.01.2010 um 19:07 Uhr

@Krautmitwurst Ich mir schon ;-))) Die entscheidene Änderung ist die der Dauer - der Rest ist in diesem Fall unerheblich!

E
Erwin

21.01.2010 um 19:10 Uhr

Glaubt DI doch endliche. Klar hat der BR nach § 99 hier eine MB, denn es ist wie eine Einstellung

K
Krautmitwurst

21.01.2010 um 19:12 Uhr

@ DJ Okay , okay...war im falschen Film...scusi ;-)

Krautmitwurst

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