Bisher waren wir 5 BR Mitglieder. Durch betriebsbedingte Kündigungen wird unsere Belegschaft unter 51 MA schrumpfen. Das die betriebsbedingt Gekündigten während ihrer Kündigungsfrist wählen dürfen ist klar. Wahlberechtigt sind dann wieder weit über 51 MA. Bleibt es dann also bei fünf zu wählenden BR Mitgliedern oder nur bei drei?