Anzahl der BR Mitglieder
Bisher waren wir 5 BR Mitglieder. Durch betriebsbedingte Kündigungen wird unsere Belegschaft unter 51 MA schrumpfen. Das die betriebsbedingt Gekündigten während ihrer Kündigungsfrist wählen dürfen ist klar. Wahlberechtigt sind dann wieder weit über 51 MA. Bleibt es dann also bei fünf zu wählenden BR Mitgliedern oder nur bei drei?
Community-Antworten (6)
21.01.2010 um 18:53 Uhr
eine durchaus wichtige Frage...
21 bis 50 wahlberechtigte AN = 3 BR Mitglieder 51 bis 100 wahlberechtigten AN =5 BR Mitglieder
Quelle : § 9 BetrVG
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren AN, so ist die Zahl der BRM der (Aufpassen ) nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Bei Streit über die Größe des BR entscheidet das ArbG im Beschlußverfahren
uelle: § 11 BetrVG
Grüßle Krautmitwurst
21.01.2010 um 19:15 Uhr
Was schließe ich jetzt daraus? Nach der Wahl wird durch die auslaufenden Kündigungsfristen die Anzahl der MA wieder unter 51 sinken. Bleiben dann fünf im BR, weil ja zum Zeitpunkt der Wahl mehr als 51 MA wahlberechtigt waren und auch gewählt haben?
Gruß Jagger
21.01.2010 um 19:26 Uhr
Jagger
Dann aber diese Stichtagsregelung beachten, aber nur genau an diesem einen Tag
BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
21.01.2010 um 19:34 Uhr
@ Jagger
Maßgebend für die anstehende BR Wahl ist die Zahl der " in der Regel" tätigen ArbN. Das ist die Zahl der ArbN die für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnend ist.
Der wahlvorstand hat bei der Ermittlung der für die BR Größe maßgeblichen Arbeitnehmeranzahl nicht nur einen Rückblick auf die Vergangenheit zu werfen,sonder auch auf die künftige , auf Grund konkreter Entscheidung des AG zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes des Betriebes zu berücksichtigen.
Bloße Befürchtungen einer Personalrückentwicklung seitens des Arbeitgebers sind vom Wahlvorstand nicht zu berücksichtigen. (LAG Hamm AiB 99,ErfK-Eisemann BetrVG §9 RN 10) Quelle: BetrVG § 9 Fitting RN 11-14)
Ist es ein wenig klarer ?
Grüßle Krautmitwurst
21.01.2010 um 19:39 Uhr
Krautmitwurst fallen mehrere betriebsbedingte Kündigungen unter den Begriff "Bloße Befürchtungen einer Personalrückentwicklung" ? Ernst gemeinte Frage!
21.01.2010 um 19:51 Uhr
Ich gebe Dir recht...
Jedoch denke ich, Jagger sollte sich am Wortlaut " in der Regel" orientieren.
Krautmitwurst
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