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Listen anfechten - wann ist das möglich?

N
nemo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo w-j-l, die Belegschaft ist nicht darüber informiert worden, was mit den aushängenden Listen passiert. In einem Aushang stand nur, dass die Listen bis zum 21.02.2006 15.00 beim Wahlvorstand einzureichen sind. Unser Wahlvorstand besteht aus unserem 1.BR-Vorsitzenden und zwei weiteren Personen die die für sich schon vorher eine Liste mit den erforderlichen Stützunterschriften angefertigt haben. Die wiederum lag aber verdeckt in einer Schublade und kam erst 5 min vor Ablauf der Frist zum Vorschein. Zudem haben sie sich auch auf verschieden aushängenden Listen eingetragen und zwar ganz oben auf den Listen. Unter anderem haben sich dort noch mehrere Kollegen aus den verschiedenen Abt. eingetragen. Die Listen wurden aber dann nicht mehr eingereicht und somit als ungültig erklärt. Die Kollegen sind natürlich stinksauer und fühlen sich übergangen. Es wurden zwei weitere Listen beim Wahlvorstand abgegeben, die im Betrieb aushingen. Hat unser Wahlvorstand hier korrekt gearbeitet? Oder war das alles nur ein abgekatertes Spiel? Antwort 3 Erstellt am 23.02.2006 - 09:55 Uhr von nemo

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

23.02.2006 um 11:40 Uhr

So wie Du es schilderst, scheint es in manipulatorischer Absicht abgekartet gewesen zu sein. Ist in jedem Falle ein Anfechtungsgrund.

Im Grundsatz soll der Wahlvorstand frei von Interessen und unabhängig sein. Hier wurde scheinbar die Kontrollfunktion des Wahlvorstandes missbraucht.

Ich bin zwar auch im WV, im BR und Listenvertreter der einzigen Liste, aber ich habe das Verfahren bei uns absolut offen und transparent gestaltet.

Wie war das nun, hast Du Deine liste eingereicht oder nciht?

Gruesse w-j-l

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