Anschreiben Freistellung - Wie muß so ein Schreiben aussehen?
Was muss ein Freistellungsanschreiben an den AG enthalten. Also für ganz primitive:
Sehr geehrte damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Freistellung... usw.
Wie muß so eine Shcreiben aussehen? Gibt es da gesetzliche Grundlagen?
Community-Antworten (9)
17.01.2010 um 23:05 Uhr
Wenn du vorher Bescheid geben willst, dann ungefähr so :
Sehr geehrter Hr./Fr. AG
Hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich mich am
xx.xx.xx von xx:xx h bis voraussichtlich xx:xx h wegen erforderlicher Betriebsratstätigkeit freistellen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Müller,Betriebsrat
Es würde aber auch reichen, wenn Du Dich kurz bevor du zur BR-Arbeit gehst, mündlich beim Vorgesetzten abmeldest und nach Beendigung der BR-Arbeit wieder zurückmeldest.
17.01.2010 um 23:10 Uhr
BRPiti Ein Betriebsrat bittet nicht um eine Freistellung, sondern teilt die Freistellung dem AG mit.
Zum Beispiel für eine persönliche Freistellung.
Freistellung für notwendige Betriebsratsarbeit gem.: § 37 Abs.2 BetrVG
Sehr geehrter Herr xxx, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mich für notwendige Betriebsratsarbeit in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx von meiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit freistelle. Diese Freistellung ist zur ordnungsgemäßen Durchführung meiner Betriebsratsarbeit erforderlich. MfG xxx
Sollte eine Freistellung notwendig sein um Arbeit für das Gremium BR zu erledigen, so sollte dafür vom Gremium der entsprechende Beschluss gefasst werden, der dann dem AG mitgeteilt wird.
17.01.2010 um 23:14 Uhr
Das mußt Du schon ein wenig mehr prezisieren. Willst Du nur eine stundenweise Freistellung oder eine für einen Tag, dann ist es ausreichend wen Du Deinem Schichtleiter sagst ich melde mich für dann und dann bis dann und dann für BRarbeit ab und er muß Dich gehen lassen da es sonst eine Behinderung der Bertriebsratsarbeit wäre. Habt ihr vom Betriebsrat aber aufgrund euer Größe eine bestimmte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern frei zu stellen fast ihr als Betriebsrat auf einer Sitzung den Beschluß wer die freizustellenden BRM´s sind und teilt dies dem AG in einem kuzem Schreiben mit. Mit Beschluß von....... hat der BR festgelegt das das BRM ab ........ freizustellen ist. Lese hierzu auch mal die Kommentierung zum § 37 BetrVG:
17.01.2010 um 23:17 Uhr
Krampf, für eine Freistellung braucht es keinen Beschluß
und selbst wenn es einen gäbe, braucht man dies dem AG nicht mitteilen
es liegt im Entscheidungsbereich des jeweiligen BR-Mitglieds, ob er es für erforderlich hält, sich freizustellen, und selbst wenn es sich irren sollte bezüglich der Erforderlichkeit bzw. Notwendigkeit, wäre das kein Problem
17.01.2010 um 23:27 Uhr
@diplomabmelder dann mach Du es wie du für richtig hälst. Andere wiederum werden hilfreich Tipps geben.
17.01.2010 um 23:49 Uhr
BRPiti Das BRM ist verpflichtet, sich beim Vorgesetzten abzumelden, möglichst rechtzeitig, damit disponiert werden kann, Fristen hierfür gibt es aber nicht. Die Abmeldung kann mündlich und muss nicht persönlich erfolgen, bedarf keines Beschlusses und muss nicht schriftlich durchgeführt werden. Wenn Du es unbedingt schriftlich machen möchtest, gab es ja schon Tips.
17.01.2010 um 23:58 Uhr
nicoline aus der Frage geht aber leider nicht hervor ober es sie für sich als BRM braucht oder aber als zufünftig auf dauer freigestelltes BRM.
18.01.2010 um 07:41 Uhr
rainer, damit hast Du natürlich vollkommen recht! War eine Vermutung von mir und Dein Text ist sicher genauer als meiner. ;-)) Schade, dass BRPiti dazu nichts sagt
18.01.2010 um 18:07 Uhr
Und zur mündlichen oder schriftlichen Abmeldung sei gesagt, mündlich kann man, schriftlich sollte man, denn so kann auch noch nach längerer Zeit nachvollzogen werden ob, wann und wie sich ein Kollege abgemeldet hat. Könnte in einem Streitfall, eventuell von Bedeutung sein.
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