Erstellt am 03.01.2010 um 22:06 Uhr von DerAlteHeini
Speedserum
Nehme zwei weiter Kollegen und lade die Arbeitnehmer des Betriebes (siehe § 17 BetrVG) zu einer Betriebsversammlung (Wahlversammlung) ein. Sehe zu, dass du in den Wahlvorstand gewählt wirst. Damit wird dein Name schon im Betrieb bekannt. Kandidierst du dann mit deiner Wählerliste, in der du dich an erster Stelle einträgst, dann gebe deiner Liste einen einprägsamen Namen und rühre ordentlich die Werbetrommel z.B. Flyer mit Bild, in dem du dich und deine Vorstellung von Betriebsratsarbeit darstellst.
So sollte es dann mit der Wahl klappen.