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Mutterschaft /Erziehungsurlaub - auf jedem Fall wieder einstellen in der "vorher" bekleideten Tätigkeit?

I
ingel
Jan 2018 bearbeitet

hallo, muss der Arbeitgeber eine Mitarbeiterin nach dem Erziehungsurlaub auf jedem Fall wieder einstellen, und wenn ja, in der "vorher" bekleideten Tätigkeit? Hat dies etwas mit der Anzahl der beschäftigten Miatrbeiter zu tun?

Gruß Inge

4.11902

Community-Antworten (2)

B
Brentan

16.12.2009 um 07:33 Uhr

Hallo Ingel, also meines wissens muß der AG die Mitarbeiterin weiter beschäftigen da das Arbeitsverhältnis nur ruht und nicht gekündigt wird. Was die zu "Bekleidende" Stelle betrifft ist der Arbeitsvertrag entscheident! Steht da zb. : Frau X ist als Hauptbuchhalterin für den Fachbereich y eingestellt. kann sie auf genau diese Stelle bestehen. Aber wenn dort nur steht das Frau x als Mitarbeiterin der Buchhaltung eingestellt wird kann sie dort im Bereich verteilt werden wie es dem Arbeitgeber gefällt! Das heißt : je ungenauer der Arbeitsvertrag des größer die Möglichkeiten des Arbeitgebers.

Gruß Brentan

I
Immie

16.12.2009 um 10:56 Uhr

@Ingel Dein Arbeitsvertrag ruht während der Elternzeit. Du solltest also keinen neuen AV unterschreiben. Es besteht kein Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz, sondern nur auf einen Arbeitsplatz.

https:pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=536jcm1080289982&x=c.pdf

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